Nachbarschaftsstreit in der Pfalz: Die Nach­barin hat nicht die Hecke getötet

28.08.2020

Die Thuja-Hecke ist vertrocknet und die Nachbarin sei daran schuld. Darum ging es in einem Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal. Ein Baumsachverständiger findet jedoch den wahren Täter.

Der fortschreitende Klimawandel und nicht etwa eine missgünstige Nachbarin war nach Ansicht des Landgerichts Frankenthal in Rheinland-Pfalz verantwortlich für das Absterben einer Thuja-Hecke. Ein Mann aus Altrip (Rhein-Pfalz-Kreis) wollte erstreiten, dass seine Nachbarin die Kosten von mehr als 8000 Euro für eine neue Hecke übernehmen muss, wie ein Sprecher des Landgerichts Frankenthal am Donnerstag mitteilte. Die Nachbarin habe die Hecke über Jahre hinweg beschädigt, lautete demnach der Vorwurf.

Zwar spreche sehr viel dafür, dass die Nachbarin die Hecke an der Grundstücksgrenze mehrfach absichtlich beschädigt habe, etwa durch Abknicken von Ästen und Zweigen, teilte der Sprecher mit. Allerdings habe ein Baumsachverständiger festgestellt, dass das Gewächs aufgrund der klimatischen Veränderungen in der Pfalz mit heißen Sommern und starken Winden vertrocknet sei. Dem Urteil zufolge sei die Ursache für das Absterben nicht im Verhalten der Nachbarin zu sehen.

Die Thuja - ein Zypressengewächs, das auch Lebensbaum genannt wird - sei aufgrund ihres hohen Wasserbedarfs für die Region immer weniger geeignet und könne nur bei intensiver Bewässerung gedeihen, hieß es.

Die Entscheidung in dem Nachbarschaftsstreit ist noch nicht rechtskräftig (Urteil vom 28. Juli 2020, Az. 7 O 501/18).

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nachbarschaftsstreit in der Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42619 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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