Die Kammer empfiehlt den Kontrahenten im millionenschweren Schadenersatzprozess gegen Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff, sich zu einigen. Denn: Das Gericht ist nicht sicher, ob die Vorwürfe restlos aufgeklärt werden können.
Das Essener Landgericht (LG) hat den Kontrahenten im Streit um 175 Millionen Euro Schadensersatz einen Vergleich empfohlen, weil die "zentralen Rechtsfragen in den Instanzen unterschiedlich bewertet werden können". Außerdem erscheine es fraglich, ob die zum Teil lange zurückliegenden Vorgänge heute noch aufgeklärt werden könnten.
Vom früheren Arcandor-Chef Thomas Middelhoff und zehn weiteren Ex-Vorständen und -Aufsichtsräten fordert der Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg Schadenersatz im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften. Hauptstreitpunkt ist der Verkauf von fünf Karstadt-Immobilien an den Oppenheim-Esch-Fonds im Jahr 2005.
Görg bemängelt, der damalige Plan, die Häuser zu verkaufen und nach umfassender Renovierung wieder zurück zu mieten, sei für Arcandor wirtschaftlich nachteilig gewesen. Die Verkaufspreise seien zu gering, die vereinbarten Mieten dagegen viel zu hoch gewesen. Middelhoff weist die Vorwürfe zurück. Er habe die von seinen Vorgängern bereits verbindlich beschlossenen Verkäufe gar nicht mehr stoppen können.
Nach bisheriger Einschätzung des Gerichts gilt dies aber wohl nur in vier von fünf Fällen. Beim Verkauf der Karstadt-Immobilie in Wiesbaden tendieren die Richter dazu, eine unternehmerische Pflichtverletzung Middelhoffs und weiterer Vorständen anzunehmen. Der von Insolvenzverwalter Görg allein in diesem Fall geforderte Schadenersatz von 58 Millionen Euro ist nach Ansicht der Richter aber "nicht schlüssig berechnet". Die Richter halten allenfalls einen geringeren Betrag für denkbar.
Den Parteien wurden Fristen gesetzt, Schäden neu zu berechnen und Stellung zu nehmen. Der Verkündungstermin ist deshalb vom 31. August auf den 15. Februar 2012 verlegt worden.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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LG Essen: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3896 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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