Die Stadt Essen hat auch den zivilrechtlichen Anspruch der AfD auf Überlassung der Grugahalle für den Bundesparteitag anerkannt. Zuvor war die Stadt schon vor dem VG Gelsenkirchen gescheitert.
Die AfD wird die Grugahalle für ihren Bundesparteitag nutzen. Die Stadt Essen hat den geltend gemachten Verfügungsanspruch der Partei anerkannt (Az. 9 O 146/24). Das hat das Landgericht (LG) Essen am Sonntag mitgeteilt. Die weiteren Entscheidungen treffe das Gericht im schriftlichen Verfahren, teilte Gerichtssprecher Mathias Küsters mit. Daher habe das LG den für Montag anberaumten Verhandlungstermin aufgehoben.
Die AfD hatte bereits im Januar 2023 einen Mietvertrag mit der Messe Essen GmbH abgeschlossen, die Stadt ist Mehrheitsgesellschafterin der Messe. Seit Anfang 2024 hatte die Stadt dann versucht, sich von dem Mietvertrag zu lösen. Drei Rechtsanwaltskanzleien hatten der Stadt mitgeteilt, dass es keine rechtswirksamen Wege aus dem Vertrag gibt. Dennoch erging im Mai 2024 nach einer Vorlage vom Oberbürgermeister ein Ratsbeschluss. Danach sollte die Messe der AfD aufgeben, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung abzugeben. Die Partei sollte sicherstellen, dass Teilnehmende und Besucher:innen keine strafbaren Handlungen begehen. Ansonsten sollte die Partei pro Vorkommnis 500.000 Euro bezahlen.
Die Partei wandte sich daraufhin, beraten von Dr. Christian Conrad und Michael Fengler von der Kanzlei Höcker, an die Gerichte. Vor dem VG verlangte sie den Zugang zur Halle. Das Verhalten der Stadt war hoheitliches Handeln. Vor dem LG ging es gleichzeitig um die Überlassung ohne Vertragszusatz aus dem Mietvertrag.
Vor dem VG Gelsenkirchen obsiegte AfD bereits am Freitag. Am LG in Essen sollte am Montag die mündliche Verhandlung stattfinden, das Gericht hatte dazu ein umfangreiches Akkreditierungsverfahren für die Pressevertreter aufgesetzt und seitenweise sitzungspolizeiliche Verfügungen erlassen. All das ist durch das Anerkenntnis der Stadt nun Makulatur. Als Nächstes wird das LG das Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung erlassen, § 307 Zivilprozessordnung (ZPO). Nach Einschätzung von AfD-Anwalt Conrad gegenüber LTO ist damit zeitnah zu rechnen: "Der Messe Essen drohte am Landgericht eine krachende Niederlage. Es ist zu begrüßen, dass man diese Verschwendung von Steuergeldern nun beendet und den Eilantrag anerkannt hat. Politik steht nun mal nicht über dem Recht."
Die AfD will auf dem Parteitag Ende Juni unter anderem den Vorstand neu wählen. Gegen das Treffen haben zahlreiche Organisationen Widerstand angekündigt. Die Polizei rechnet mit mehreren Zehntausend Teilnehmern bei den Gegendemonstrationen.
Streit um Überlassung der Grugahalle an die AfD: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54781 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag