Einem Feuerwehrmann steht nach seinem Einsatz bei der Loveparade-Tragödie in Duisburg vor mehr als fünf Jahren keine Entschädigung zu. Das LG Duisburg erklärte am Montag, es zähle zu seinem Berufsrisiko, seelisch belastenden Situationen ausgesetzt zu sein.
Bei einer psychischen Erkrankung nach einem Einsatz hafte gegebenenfalls der Dienstherr, nicht der mögliche Verursacher, so das Landgericht Duisburg am Montag (Urt. v. 28.09.2015, Az. 8 O 361/14). Der Feuerwehrmann sei von dem Geschehen am 24. Juli 2010 zudem nicht unmittelbar betroffen gewesen, urteilte die 8. Zivilkammer.
Beobachter könnten in der Regel kein Schmerzensgeld beanspruchen, auch wenn sie sichtbar schwer erkrankt seien. Nur der unmittelbar Verletzte habe Ansprüche, nicht aber derjenige, der die Verletzung oder den Tod Anderer lediglich miterlebe. Die von der Rechtsprechung hiervon anerkannten Ausnahmen träfen auf den Mann nicht zu. Insbesondere habe er nicht die Verletzung oder den Tod naher Angehöriger erleben müssen.
Der 53 Jahre alte Helfer erlitt nach eigenen Worten bei dem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung. Er wollte 90.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter erstreiten. Neben dem Antrag des Feuerwehrmanns sind sieben weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig.
"Ich kann das so nicht akzeptieren", sagte Ralf S. nach der Verhandlung. "Ich fühle mich von der Juristerei an der Nase herum geführt." Er sei zur Feuerwehr gegangen, um Menschen zu helfen und nicht, um in den Krieg zu ziehen. So habe sich sein Einsatz bei der Loveparade angefühlt. Seine Anwältin kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.
Der Fall des Feuerwehrmanns war das erste zivilrechtliche Verfahren, das vor einer Kammer öffentlich verhandelt wurde. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung prüft das Landgericht noch, ob es die Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters zulässt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.
Bei dem Techno-Festival waren 21 Menschen im Gedränge ums Leben gekommen, mehr als 500 Besucher wurden verletzt.
dpa/age/LTO-Redaktion
Nach Einsatz bei Loveparade-Katastrophe: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17032 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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