Nach einem tödlichen Messerangriff ist ein abgelehnter Asylbewerber aus Guinea am Montag vom LG Duisburg zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Laut Urteil hat der Angeklagte auf äußerst brutale Weise im Streit seine Ex-Freundin erstochen.
Rechtsmediziner hatten im Hals des Opfers tiefe Einstiche festgestellt. Einmal war das Messer in der Wunde gedreht worden. Die wahre Identität des Mannes ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Nach mehreren medizinischen Gutachten steht inzwischen fest, dass der Angeklagte eventuell über 30 Jahre alt und damit wesentlich älter als ursprünglich angenommen ist. Im Prozess war außerdem von mehreren Alias-Namen die Rede. Vor der Bluttat hatte sich der Schwarzafrikaner im Keller des späteren Opfers versteckt, um seine Abschiebung zu verhindern.
Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt bestritten. Die Verurteilung durch das Landgericht (LG) beruht auf einer Indizienkette (Urteil v. 30.01.2012, Az. 33 KLs 13/11). Unter anderen hatte die Polizei ein Handy des Angeklagten vom Tatort bis nach Skandinavien verfolgen können. Außerdem müsse der Täter Insiderwissen gehabt haben. Das Motiv für die grausame Bluttat war offenbar ein Beziehungsstreit. Das Urteil lautet auf Totschlag. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft beantragt, die Verteidigung einen Freispruch gefordert.
dpa/cla/LTO-Redaktion
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LG Duisburg: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5443 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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