Der Streit um die Süßspeisen "Flecki" und "Paula" ist entschieden: Das LG wies am Donnerstag den Eilantrag von Dr. Oetker für ein europaweites Verkaufsverbot des Discounter-Puddings "Flecki" zurück. Aldi Süd darf seinen Schoko-Vanille-Pudding somit weiterhin verkaufen.
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) verletzt die Gestaltung des Puddings "Flecki" zunächst keine Rechte aus einem für Dr. Oetker im Jahr 2005 eingetragenen Geschmacksmuster für dessen Produkt "Paula". Zwischen dem Geschmacksmuster und der Gestaltung von "Flecki" ergebe sich kein übereinstimmender Gesamteindruck. Zwar sei das Produkt "Flecki" in der Seitenansicht ähnlich gefleckt wie das Geschmacksmuster, in der Draufsicht jedoch - vom Geschmacksmuster deutlich abweichend - nahezu einfarbig (Urt. v. 01.03.2012, Az. 14c O 302/11).
Die Kammer sah auch im Vertrieb von "Flecki" keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, so etwa durch eine vermeidbare Herkunftstäuschung oder eine Rufausbeutung. Zwar habe Dr. Oetker mit seiner kuhfellähnlichen Gestaltung der Vanille-Schoko-Anteile im Pudding "Paula" ein innovatives Produkt auf den Markt gebracht, dass durch intensive Werbung sehr bekannt gemacht worden sei und über eine hohe wettbewerbliche Eigenart verfüge. Aber selbst wenn man zu dem Ergebnis käme, dass "Flecki" aufgrund seiner ähnlichen Gestaltung und Zielgruppenansprache das Puddingprodukt "Paula" von Dr. Oetker nachahme, erfolge dies nicht in unlauterer und damit unzulässiger Weise.
Grundsätzlich müsse es einem Wettbewerber möglich sein, ein Milchprodukt zur kindgerechten Gestaltung in die Nähe einer Kuh und deren Fell zu bringen. Gleichzeitig müsse er aber Maßnahmen ergreifen, um eine Herkunftstäuschung zu vermeiden. Dies sei im Streitfall durch die abweichende Detailgestaltung des Produkts geschehen.
tko/LTO-Redaktion
LG Düsseldorf zum Fleckenpudding-Streit: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5671 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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