Der Pudding des Discounters Aldi Süd ist nicht patentverletzend. Dies entschied die 4b Zivilkammer des LG Düsseldorf am Dienstag.
Das Landgericht (LG) Düsseldorf bezweifelte bereits, dass das Verfahren, nach dem "Flecki" hergestellt wird, optisch so schöne Flecken bilde, wie vom Patent bezweckt. Während "Paula" viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeige, gingen bei "Flecki" diese nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf. Grund hierfür seien die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung der beiden Nachspeisen: Um die charakteristischen Flecken in der Puddingcreme zu erzeugen, würden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher nach dem Patent mindestens zweimal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen gedreht.
Dagegen sei zur Herstellung von "Flecki" allenfalls eine Dosierpause und innerhalb dieser Pause nur eine Drehung vorgesehen. Bei so gravierenden Unterschieden könne von einer Patentverletzung nicht gesprochen werden (Urt. v. 20.11.2012, Az. 4b O 141/12).
Die Antragstellerin führte unter der Marke "Dr. Oetker" in den vergangenen Jahren den Vanille-Schoko-Pudding "Paula" ein, bei dem die beiden Puddingsorten in Form von Flecken innerhalb des Bechers verteilt sind. Die Antragsgegnerin stellt ebenfalls einen gefleckten Pudding her und liefert diesen an Aldi-Discountmärkte in Nordrhein-Westfalen.
tko/LTO-Redaktion
LG Düsseldorf im Puddingstreit: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7589 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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