Satire darf alles, wenn es denn Satire ist. Der Kurzgeschichtenband von Kabarettist Julius Fischer gehört nicht dazu, findet jedenfalls das LG. Das Gericht hat den Vertrieb des Buches unter dem Titel, der an die Bestseller-Buchreihe "Die Wanderhure" angelehnt ist, verboten.
Der Verlag Voland & Quist hat mit seinem Buchtitel "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht (LG) Düsseldorf entschied am Donnerstag, dass der Kurzgeschichtenband des Kabarettisten und Slam-Poeten Julius Fischer unter diesem Titel nicht mehr vertrieben werden darf (Urt. v. 27.03.2014, Az.37 O 6/14).
Vergeblich hatte sich der Verlag auf die Satire-Freiheit berufen. Er erhielt allerdings eine Schonfrist bis Ende September und kann gegen die Entscheidung noch in Berufung gehen. Der Schutz bekannter Titel gehe relativ weit, begründete der Richter die Entscheidung. Und der beanstandete Titel lasse für sich genommen nicht erkennen, dass es sich um Satire handele.
Der Verlag Droemer Knaur (München), der die Bestseller-Buchreihe "Die Wanderhure" verlegt, sah seine Titelrechte verletzt. Voland & Quist erwecke den Eindruck, es handele sich bei den "Wanderwegen" um eine lizenzierte Produktion. Damit hänge sich der Verlag an den Welterfolg an.
Voland & Quist hatte sich auf die Freiheit von Satire und Kunst berufen: Der Buchtitel sei eine ironische Verfremdung. Es handele sich um einen satirischen Kurzgeschichtenband. In der titelgebenden Geschichte gehe es um die aggressive Vermarktung von Bestsellern aller Genres. Damit handele es sich um eine Parodie, die von der grundgesetzlich garantierten Kunstfreiheit geschützt sei, zumal der Untertitel ausdrücklich laute: "Kein historischer Roman". "Die Entscheidung ist falsch und würde in der nächsten Instanz keinen Bestand haben", kritisierte Voland & Quist-Anwalt Raphael Thomas. "Auch wenn Gerichte nicht unbedingt dafür bekannt sind, Spaß zu verstehen, hätten wir uns in diesem Fall eine intensivere Auseinandersetzung mit der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt betonten Bedeutung der Satirefreiheit gewünscht." Eine Auseinandersetzung mit dem Tucholsky-Zitat "Satire darf alles" habe das Gericht aber für nicht notwendig gehalten.
una/dpa/LTO-Redaktion
"Die schönsten Wege der Wanderhure": . In: Legal Tribune Online, 27.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11474 (abgerufen am: 16.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag