Ermittlungsmaßnahmen gegen Wollersheim rechtswidrig: Scha­dens­er­satz für den "Puff Daddy"

27.03.2018

Der frühere Düsseldorfer Rotlichtkönig Bert Wollersheim wird aus der Staatskasse entschädigt. 2012 hatte die Polizei seine Bordelle gestürmt und ihn inhaftiert. Zu Unrecht, wie das örtliche LG entschied.

Nach dem bundesweit beachteten Düsseldorfer Rotlicht-Skandal hat der prominente Ex-Bordellbesitzer Bert Wollersheim nach Justizangaben Anspruch auf Schadensersatz. Einen entsprechenden Beschluss habe das Landgericht (LG) Düsseldorf bereits im Januar gefällt, bestätigte Gerichtssprecherin Dr. Elisabeth Stöve am Dienstag.

Wollersheim habe sechs Monate nach Zustellung des Beschlusses Zeit, um seine Ansprüche bei der Generalstaatsanwaltschaft anzumelden. Er war als Rotlichtgröße und Düsseldorfer Bordellbesitzer bundesweit bekannt geworden - Spitzname: "Puff Daddy". Das Fernsehen verfilmte in einer Doku-Soap das Leben der Familie Wollersheim ("Die Wollersheims - eine schrecklich schräge Familie").

Vor sechs Jahren stürmte die Polizei die Bordelle, deren Mitbesitzer Wollersheim war. Die Häuser wurden geschlossen. Freier waren darin betäubt und finanziell ausgeplündert worden. Wollersheim kam nach sieben Wochen Untersuchungshaft auf freien Fuß: Die Ermittlungen hatten ihn entlastet, U-Haft, Durchsuchungen und Sicherstellungen gegen Wollersheim waren rechtswidrig. Es folgte jedoch die Firmenpleite, und 2016 gab er bekannt, auch privat pleite zu sein.

Ob Wollersheim seine finanziellen Verluste damit nun aber auch nur annähernd wird ausgleichen können, ist zumindest fraglich: Für jeden Tag in Haft bekommt er gemäß § 7 Abs. 3 des Strafrechtsentschädigungsgesetzes (StrEG) 25 Euro - "egal, ob man ein Millionär ist oder ein Bettler", wie Gerichtssprecherin Stöve im LTO-Gespräch betonte.

Im Übrigen könnte Wollersheim zwar auch seine Firmenpleiten geltend machen, allerdings müsste er hierfür einen kausalen Zusammenhang zu den Ermittlungsmaßnahmen nachweisen. "Es muss im Einzelnen genau dargelegt werden, welche Schäden durch welche Strafverfolgungsmaßnahmen entstanden sind", so Stöve auf LTO-Nachfrage.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ermittlungsmaßnahmen gegen Wollersheim rechtswidrig: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27751 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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