Zwei Parteien im selben Haus und ein sieben Meter hohes Holzkreuz im Garten, das nachts auch noch leuchtet: Da ist Streit vorprogrammiert, den das LG Düsseldorf nun zugunsten der weniger gläubigen Miteigentümerin entschied.
Eine gläubige Düsseldorferin muss ein über sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten in Düsseldorf entfernen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht (LG) entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt (Urt. v. 22.06.2022, Az. 25 S 56/21).
Geklagt hatte eine Miteigentümerin des Zwei-Parteien-Hauses. Die Frau fühle sich durch das riesige Kreuz "bei jedem Blick in den Garten in ihrem Lebensalltag erheblich beeinträchtigt", berichtete der Anwalt der Mitbewohnerin. Zudem störe sie das durch eine Leuchtkette nachts illuminierte Kreuz auch beim Einschlafen.
Das Gericht ließ sich von diesen Argumenten überzeugen. Außerem befand es, dass es sich schon aufgrund der massiven Höhe um eine optische Beeinträchtigung der Wohnanlage handele. Auf einen vernünftigen Betrachter wirke das Kreuz wie ein störender Fremdkörper. Es führe dazu, dass der Garten "die Züge einer Gedenkstätte" annehme, so das Gericht.
Die beklagte Rentnerin hatte behauptet, ihre klagende Hausnachbarin habe der Errichtung des Kreuzes vorab zugestimmt, was diese aber energisch bestritten hatte. Auch das LG hatte erhebliche Zweifel daran, dass eine Zustimmung vorgelegen haben soll. Letztlich war das Gericht überzeugt, dass die Mitbewohnerin die Beseitigung des Kreuzes zu Recht gefordert hat.
Das Urteil ist rechtskräftig.
dpa/cp/LTO-Redaktion
LG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48819 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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