Nach einem blutigen Amoklauf in seiner Kanzlei hat ein Düsseldorfer Anwalt voraussichtlich Anspruch auf Schadensersatz. Deshalb will er das Insassen-Taschengeld des verurteilten Mörders pfänden lassen.
Es handele sich um eine "fast bescheidene Summe", sagte der zuständige Richter des Düsseldorfer Landgerichts. Die Forderung sei wahrscheinlich richtig und berechtigt. Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann fordert 18.000 Euro Schadensersatz vom Mann, der in seiner Kanzlei Amok gelaufen war.
Der Täter hatte im Februar 2014 in Kanzleien in Düsseldorf und Erkrath zwei Anwälte sowie eine Anwaltsgehilfin ermordet und dann Feuer gelegt. Nun soll er für die Schäden aufkommen. Der Täter, ein Koch, war wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Er hatte ausgesagt, er habe die Anwälte zur Rechenschaft ziehen wollen, die ihn ruiniert hätten. Seine Anwältin entgegnete, ihr Mandant sitze im Gefängnis, sei mittellos und müsse ohnehin schon Unterhalt für seine beiden Kinder leisten.
Lauppe-Assmann hat die Kosten für den Umzug und die Einrichtung einer neuen Telefon- und Computeranlage geltend gemacht. Zeugen bestätigten, dass die aufwändige Säuberung der völlig verrußten Altgeräte teurer gewesen wäre als deren Neuanschaffung (Az.: 13 O 202/14).
tap/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Nach Amoklauf in Kanzleien in Düsseldorf und Erkrath: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17934 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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