Der Meineid-Prozess ist für Frauke Petry mit einer Geldstrafe zu Ende gegangen – sie bleibt damit nicht vorbestraft und kann ihre politischen Ämter behalten. Ihr Ehemann sieht sie aber zu Unrecht an den Pranger gestellt.
Die frühere AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry ist wegen fahrlässigen Falscheids zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt worden. Das Dresdner Landgericht (LG) sah es am Dienstag als erwiesen an, dass sie 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages unter Eid fahrlässig falsche Angaben zu Darlehensverträgen der AfD-Kandidaten machte. Sie habe zwar ihre Sorgfaltspflicht verletzt, ein Vorsatz sei ihr aber nicht nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter. Er verwarf damit den ursprünglichen Vorwurf des Meineides und folgte den Argumenten der Staatsanwaltschaft (Urt. v. 02.03.2019, Az. 15 KLs 205 Js 29021/16).
Die Verteidigung hatte beantragt, die 43-Jährige freizusprechen. Petrys Ehemann Marcus Pretzell kündigte nach der Verkündung an, in Revision zu gehen. Die Verteidigung hatte während des Prozesses immer wieder betont, der Ausschuss habe Petry seinerzeit bewusst ins offene Messer schlittern lassen, von einer "Meineid-Falle" war die Rede.
Petry hätte die Darlehnsverträge gründlicher prüfen müssen
Mit der Gerichtsentscheidung kann die Politikerin ihre Mandate im Bundestag und Landtag behalten. Weil das Strafmaß unter 90 Tagessätzen geblieben ist, gilt sie nicht als vorbestraft. Im Falle einer Verurteilung wegen Meineides hätte ihr der Verlust der Wählbarkeit und damit ihrer politischen Ämter gedroht. Petry hatte die AfD nach der Bundestagswahl 2017 verlassen und ist derzeit fraktionslose Abgeordnete des Bundes- und des sächsischen Landtages sowie Vorsitzende der Blauen Partei.
Die Vorgänge liegen vier Jahre zurück. Dabei geht es im Kern um Darlehen von AfD-Kandidaten vor der Landtagswahl an ihre Partei - und die Modalitäten der Rückzahlung. Dazu habe Petry falsche Aussagen gemacht, sagte der Richter. In den Darlehensverträgen habe etwas ganz anderes gestanden. Beweise für einen vorsätzlichen Meineid sah das Gericht nach der achttägigen Beweisaufnahme mit mehr als 30 Zeugen und zahlreichen Dokumenten und Tonaufnahmen aber nicht. Dennoch habe Petry fahrlässig gehandelt. Der Richter warf ihr vor, in einer Pause den nicht einmal zwei Seiten umfassenden Vertrag nur überflogen und nicht gründlich geprüft zu haben.
Wahlausschluss hat Fürsorgepflicht verletzt
Gleichzeitig äußerte die Kammer, wie bereits auch schon die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer, Kritik an dem Wahlprüfungsausschuss. Dieser sei von politischem Interesse überlagert gewesen. Der Richter warf dem Ausschuss vor, seine Fürsorgepflicht verletzt zu haben. Das Gremium hätte Petry den betreffenden Vertrag vorlesen müssen, um die Widersprüche aufzuklären. Das sei beim Urteil "im unteren Bereich des Strafmaßes" berücksichtigt worden. Ein strafbares Verhalten des Ausschusses konnte das Gericht jedoch nicht erkennen.
Petrys Ehemann Marcus Pretzell, ebenfalls Jurist, hat mittlerweile Klage gegen sechs der sieben Ausschussmitglieder wegen Rechtsbeugung und Verleitung zur Falschaussage eingereicht - unter anderem gegen den heutigen Kultusminister Christian Piwarz (CDU) und den Linke-Politiker André Schollbach.
Nach dem Urteil sprach die Verteidigung von einem ersten Schritt, da der Vorwurf des Meineides "vom Tisch" sei. "Das Ziel ist, dass dieses Urteil aufgehoben wird", so Rechtsanwalt Carsten Brunzel. Petrys Ehemann, der seine Frau vor Gericht als Beistand begleitete, äußerte scharfe Kritik: "Wenn dieses Urteil Bestand hat, dann hat der Richter erklärt, dass auch bei groben Verfahrensverstößen die Regierung die Opposition in einem Wahlprüfungsausschuss unter Druck setzen und strafrechtlich verfolgen kann." Petry, die sich während des gesamten Prozesses nicht äußerte, schüttelte während der Urteilsverkündung immer wieder den Kopf und hielt den Blick meistens gesenkt.
Die Politikerin ist in weitere juristische Auseinandersetzungen verstrickt: Ende April muss sie sich in Leipzig vor Gericht wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrugs verantworten. Zudem hatte Petry in der vergangenen Woche angekündigt, den Sächsischen Landtag zu verklagen. Damit will sie für sich und ihre fraktionslosen Mitstreiter der blauen Partei Fraktionsstatus erwirken.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
LG Dresden verurteilt Ex-AfD-Chefin zu Geldstrafe: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34725 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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