Unter anderem die bundesweiten Bombendrohungen an Gerichte im Januar 2019 soll ein vom LG Berlin nun Verurteilter verfasst haben. Die Gerichte mussten evakuiert werden, doch bei anderen seiner Drohungen blieb es laut LG beim Versuch.
Weil ein Mann per E-Mail bundesweit Sprengstoffanschläge und andere Tötungsdelikte angedroht hat, wurde er am Montag vom Landgericht (LG) Berlin zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Da nach der Überzeugung des Gerichts der Angeklagte bei Tatbegehung nur vermindert schuldfähig gewesen war, wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (Urt. v. 14.12.2020, Az. 510 KLs 2/20).
Der Angeklagte hat laut Pressemitteilung des Gerichts zwischen Dezember 2018 und April 2019 Drohschreiben an Gerichte, Behörden, Polizeidienststellen, Einkaufszentren sowie Presseorgane und Mitglieder des Bundestags verschickt. Als Absender habe er "NationalSozialistischeOffensive" angegeben und damit eine "starke Affinität zur rechtsextremen Szene unter Beweis gestellt".
Er habe mit Sprengstoffanschlägen und weiteren Tötungsdelikten gedroht und die Drohungen mit "irrationalen Forderungen" verknüpft. Unter anderem habe er gefordert, dass die Sängerin Helene Fischer ein Video zu ihren "'Gedanken über Deutschland'" hochladen soll. Der Angeklagte hat die Taten laut Gericht in der Hauptverhandlung indirekt bestritten, sein Verteidiger hat Freispruch gefordert.
Beunruhigung der Bevölkerung und Angriff auf Demokratie
Das Gericht hingegen sah den Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit vollendeter bzw. versuchter Nötigung in 26 Fällen als erfüllt an. Außerdem liege eine versuchte Nötigung in neun Fällen vor. Laut Pressemitteilung habe der Angeklagte die Absicht gehabt, mit seinen "perfiden, menschenverachtenden, antisemitischen und rassistischen Äußerungen" die Bevölkerung zu beunruhigen und das demokratische System der Bundesrepublik anzugreifen.
Gelungen sei ihm das nicht immer, allerdings sei die bundesweite Räumung und Durchsuchung von Gerichtsgebäuden im Januar 2019 auf den Eingang seiner Drohschreiben zurückzuführen. In der Mehrzahl der Fälle wären seine Drohungen jedoch nicht ernst genommen worden, sodass es dann beim Versuch geblieben sei.
Nach Ansicht der Kammer war der Angeklagte wegen psychischer Probleme im Zeitpunkt der Tat nur vermindert schuldfähig (§ 21 StGB). Laut Pressemitteilung bezeichnete der Vorsitzende der Kammer den Angeklagten zum jetzigen Zeitpunkt als "'höchst gefährlich'". Ohne Behandlung seien weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
pdi/LTO-Redaktion
LG Berlin zu bundesweiten Drohmails: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43740 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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