Fremdenfeindlich bewarb er Schusswaffen, die er über eine Internet-Plattform von Ungarn aus verkaufte. Nach jahrelangen Ermittlungen ist nun ein mutmaßlicher Rechtsextremist aus Thüringen verurteilt worden.
Der Betreiber der früheren Website "Migrantenschreck" ist vom Landgericht (LG) Berlin wegen unerlaubten Handeltreibens mit Schusswaffen in Tateinheit mit unerlaubtem Verbringen von Schusswaffen in den Geltungsbereich des deutschen Waffengesetzes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden (Urt. v. 18.12.2018, Az. 510 KLs 21/18).
Der aus Thüringen stammende 35-jährige Mario R. habe über das Internet 167 Schusswaffen, mit denen Hartgummigeschosse abgefeuert werden können, illegal von Ungarn nach Deutschland verkauft, so das Gericht. Nach Feststellungen eines Sachverständigen seien die Waffen potentiell tödlich und wegen ihrer hohen Mündungsenergie in Deutschland erlaubnispflichtig.
Der Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn vor rund drei Wochen geständig gezeigt und erklärt, die von ihm verkauften Waffen seien in Ungarn als Alarm- und Signalgeräte erlaubt. Er sei deshalb davon ausgegangen, dass er sich nicht strafbar machen würde. Dies sei ihm auch von einem ungarischen Rechtsanwalt bestätigt worden, den er vor Beginn des Geschäfts aufgesucht habe.
LG: Angeklagter im vermeidbaren Verbotsirrtum
Das LG nahm zwar an, dass sich der mutmaßliche Rechtsextremist in einem Verbotsirrtum befunden habe – dieser sei jedoch vermeidbar gewesen. Er hätte sich nach Auffassung des Gerichts mit einem Experten für deutsches Recht beraten müssen.
Strafschärfend wertete die Kammer dabei, wie der 35-Jährige die Waffen beworben hatte. Die Werbung habe "volksverhetzenden Charakter" gehabt, so der Vorsitzende der Kammer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Der Mann habe Pistolen mit Sprüchen wie "60 Joule Mündungsenergie strecken jeden Asylbewerber nieder" angepriesen. In Deutschland sind Waffen nur mit bis zu 7,5 Joule erlaubt.
Damit habe er die Stimmung in Deutschland auf besonders perfide Weise ausgenutzt und gezielt ein bestimmtes Milieu angesprochen, so das Gericht. Zwar habe sein Geständnis zur Aufklärung des Falles beigetragen, die Kammer habe aber Einsicht und Reue bei ihm vermisst. Die Strafe sei deshalb innerhalb des Strafrahmens relativ hoch anzusetzen.
Der Angeklagte wurde Medienberichten zufolge bereits vor Jahren der rechten Szene in Thüringen zugeordnet. Im März 2018 wurde er aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Ungarn festgenommen. Im Prozess erklärte der 35-Jährige, er sei aus familiären Gründen ausgewandert. Seine Verlobte lebe in Ungarn. Mit dem Urteil wurde der Angeklagte unter Meldeauflagen vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont.
dpa/acr/LTO-Redaktion
LG Berlin verurteilt Waffenhändler: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32807 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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