Mehr als fünf Jahre nach ihrem Sturz von einem OP-Tisch hat eine 87-Jährige aus Niedersachsen Schadensersatz, eine Rente und Schmerzensgeld erstritten. Das LG gab der Familie der Frau am Freitag Recht, die mit der Versicherung des Krankenhauses in Leer einen langwierigen Rechtsstreit ausgefochten hatte.
Mit den erstrittenen Summen von gut 90.000 Euro und der Rente in Höhe von monatlich rund 1.500 Euro könnten die Kläger leben, sagte der Anwalt der Familie.
Die Frau war im Juli 2006 während eines Routineeingriffs vom OP-Tisch gefallen. Einem Gutachten zufolge ist die Frau seitdem einseitig gelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Sie kann nach Angaben ihres Anwalts nicht mehr alleine essen, zur Toilette gehen oder sich anziehen. Daher sei eine Betreuung rund um die Uhr nötig.
Die Anwälte der Versicherung hatten vor dem Landgericht (LG) argumentiert, die Patientin sei schon vor dem Sturz wegen einer früheren Rheuma-Erkrankung auf Pflege angewiesen gewesen. Die Familie hatte dies bestritten. Ob die Versicherung Berufung einlegen will, war zunächst unklar.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Aurich: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4842 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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