2009 brachen zwei Häftlinge mit Hilfe eines Beamten spektakulär aus der JVA Aachen aus. Weil sie dabei einen Bediensteten überwältigten, müssen sie dem Land Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro zahlen, so das LG Aachen am Mittwoch.
Das Landgericht (LG) Aachen hat die Inhaftierten, die Ende 2009 aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aachen ausgebrochen waren, zu Schadensersatz in Höhe von rund 30.000 Euro verurteilt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Urt. v. 29.07.2015, Az. 8 O 555/12).
Die beiden hatten zu Beginn ihrer spektakulären Flucht einen Beamten der JVA überwältigt. Dieser musste aufgrund posttraumatischer Belastungsstörungen vorzeitig in den Ruhestand treten. Das Land Nordrhein-Westfalen, das die Rentenbezüge und Heilbehandlungskosten des Beamten zahlen muss, klagte daraufhin auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Insgesamt ging es um fast 30.000 Euro.
Bei den Tätern ist wenig zu holen
Die beiden Männer, die unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden waren, hatten bezweifelt, dass die Erkrankung des Mannes allein auf ihren Angriff zurückzuführen sei. "Wir prüfen die Berufung", sagte die Anwältin von einem der beiden. Ihr nun in Werl einsitzender Mandant könne sicher keine großen Beträge zahlen. Arbeite er, könne sein Verdienst gepfändet werden. Der andere der beiden Männer werde nicht in Berufung gehen, sagte sein Anwalt. Der in der JVA Wuppertal einsitzende Häftling dürfe nicht arbeiten. Gegen den Mann bestünden bereits erhebliche Forderungen des Staates aus anderen Verfahren.
Bei dem Ausbruch 2009 wurden die beiden tatkräftig von einem JVA-Beamten unterstützt. Auch dieser wurde auf Zahlung von Schadensersatz verklagt. Weil er zum Gerichtstermin aber gar nicht erst erschienen war, erging ein Versäumnisurteil, das inzwischen auch rechtskräftig ist, teilte das LG Aachen mit. Die drei Beklagten haften als Gesamtschuldner.
Mit Material von dpa
una/LTO-Redaktion
LG Aachen zu Flucht aus JVA: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16425 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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