Deutsche Bahn zieht Berufung zurück: Keine Kün­di­gung wegen Ausch­witz-Post bei Face­book

09.09.2016

Im Streit um die Kündigung eines Mitarbeiters wegen eines im Internet veröffentlichten Auschwitz-Fotos hat die Deutsche Bahn ihre Berufung zurückgezogen. Sie akzeptiert damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Heidelberg.

Der aufgrund eines Facebook-Posts gekündigte Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG darf seinen Arbeitsplatz behalten. Der Konzern hat seine Berufung bei der Verhandlung am Freitag zurückgenommen (Az. 19 Sa 3/16).

Damit ist das Urteil des Arbeitsgerichts in Heidelberg rechtskräftig, das die Kündigung im Februar für unwirksam erklärt hatte (Urt. v. 19.02.2016, Az. 6 Ca 190/15). Der 38 Jahre alte Mann hatte auf Facebook das Bild des Nazi-Vernichtungslagers Auschwitz mit der Unterschrift gepostet, Polen sei bereit für die Flüchtlingsaufnahme. Die Bahn hielt den Post für untragbar, auch weil der Mann auf seiner Facebook-Seite eindeutig in Uniform vor einem Zug der DB Regio AG erkennbar war. Daher kündigte sie ihm im Oktober 2015.

Der Bahnmitarbeiter mit polnischen Wurzeln brach während der Verhandlung mehrfach in Tränen aus. Nach seiner Darstellung war der Facebook-Post als Kritik an der polnischen Regierung gedacht gewesen. Das Foto stamme aus einer polnischen Satirezeitschrift. Die Anwältin der Bahn hingegen sagte: "Ich sehe da keine Satire." Wegen des Berufs des Angeklagten werde ein Zusammenhang mit der heutigen Bahn und der Deportation in Vernichtungslager hergestellt werde. Das sei rufschädigend.  

Die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Mannheim deutete am Freitag bei der Berufungsverhandlung aber an, dass ein solches Foto nicht die Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters rechtfertige. Sie betonte, der Mann arbeite seit 14 Jahren als Triebfahrzeugführer für das Unternehmen und sei bisher unauffällig geblieben.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Deutsche Bahn zieht Berufung zurück: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20541 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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