LArbG Düsseldorf sieht Rechtssicherheit gefährdet: Untreuer Kirchenmusiker wird nicht wieder eingestellt

05.06.2014

Die Klage eines Musikers auf Wiedereinstellung blieb auch vor dem LArbG Düsseldorf ohne Erfolg. Zwar habe der Mann wegen eines zuvor festgestellten Verstoßes gegen die EMRK grundsätzlich einen Wiedereinstellungsanspruch. Dieser müsse jedoch mit dem ebenfalls von der EMRK geschützten Rechtsgut der Rechtssicherheit abgewogen werden. Die Abwägung des Gerichts fiel zu Gunsten der Rechtssicherheit aus.

Hierfür spreche der lange Zeitablauf seit der Kündigung, heißt es in der Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichts (LArbG) Düsseldorf (Urt. v. 05.06.2014, Az. 11 Sa 1484/13). Denn es sei "bereits im Jahr 2000 höchstrichterlich entschieden" worden, dass die Entlassung gültig sei.

Hinzu komme, dass seine Kündigungsschutzklage bereits vom LArbG rechtskräftig abgewiesen und von dem Musiker mit keinem weiteren Rechtsmittel angegriffen worden sei.

Richter bemängelt fehlende Kriterien des EGMR

Dem Musiker war von der Kirchengemeinde gekündigt worden, da der damals noch verheiratete Mann nach Trennung von seiner Ehefrau in einer außerehelichen Beziehung gelebt hatte. In dem daraus resultierenden jahrelangen Rechtsstreit war eine Kündigungsschutzklage zuvor ohne Erfolg geblieben, ebenso scheiterte der Kirchenmusiker mit einer Restitutionsklage vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) sowie einer Verfassungsbeschwerde.

Mit einer Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte er dagegen Glück: Das Gericht stellte eine Verletzung seiner Privatsphäre fest und sprach ihm eine Entschädigung von 40.000 Euro zu. Die Entscheidung möge in Deutschland nicht völlig ohne Wirkung bleiben, lautete die Empfehlung des EGMR, wie vor dem LArbG bekannt wurde. "Leider hat uns der Europäische Gerichtshof keine Kriterien mit an die Hand gegeben, wie wir das im Inland konkret umsetzen sollen", monierte der Richter.

Der Kirchenmusiker hatte bereits vor der Verkündung der Entscheidung betont, im Fall einer erneuten Niederlage weitermachen zu wollen. Er ertrage das alles nur mit einer großen Portion Galgenhumor, sagte er. Mittlerweile arbeitet der Organist wieder - halbtags für die Evangelische Kirche.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LArbG Düsseldorf sieht Rechtssicherheit gefährdet: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12186 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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