Im Streit um ihre Arbeitskleidung hat die Stripper-Gruppe Chippendales vor dem LG Köln einen Erfolg gegen die Konkurrenz American Gigolos errungen. Die Gigolos dürfen bei ihren Auftritten nicht mehr - wie die Chippendales - weiße Kragen mit schwarzen Fliegen und weiße Manschetten an den Handgelenken tragen.
Die Wettbewerbskammer habe eine bereits im Spätsommer erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, teilte die Pressestelle des Landgerichts (LG) Köln am Freitag auf Anfrage mit. Eine von der Kammer angeregte gütliche Einigung sei nicht zustande gekommen.
Die Gigolo-Stripper waren aber bereits nach dem Erlass der Eilentscheidung mit rot-weißen Fliegen und Manschetten aufgetreten.
Beide Stripper-Gruppen waren im November auf Deutschland-Tournee. Deshalb wurde der juristische Zwist vor einem deutschen Gericht ausgetragen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LG Köln zur Arbeitskleidung von Striptease-Tänzern: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7685 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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