Fredi Bobic gegen Hertha BSC: Land­ge­richt hält außer­or­dent­liche Kün­di­gung für unwirksam

28.05.2024

Am Dienstagmorgen verkündete das Landgericht Berlin sein Schlussurteil im Rechtsstreit zwischen Fredi Bobic und Hertha BSC. Dabei erzielte der ehemalige Geschäftsführer Sport einen deutlichen Erfolg: Die außerordentliche Kündigung vom 10. Februar war unwirksam.

Anfang 2023 verlor Fredi Bobic seinen Posten als Geschäftsführer Sport bei Hertha BSC. Nach der 0:2-Niederlage gegen Union Berlin sprach ihm der Verein Ende Januar 2023 die ordentliche Kündigung aus. Am 10. Februar dann folgte die außerordentliche Kündigung. Gegen beide erhob Bobic Klage vor dem Landgericht (LG) Berlin II, einmal ohne Erfolg, einmal mit. Mit Schlussurteil vom Dienstag erklärte das Gericht die außerordentliche Kündigung für unwirksam (Urt. v. 28.05.2024, Az. 101 O 28/23). Die ordentliche Kündigung hatte es bereits im Februar per Teilurteil für rechtmäßig erklärt.

Damit ist der Vertrag zwischen Bobic und Hertha erst zum 30. April wirksam beendet worden und nicht schon im Februar. Deswegen schuldet Hertha BSC seinem Ex-Geschäftsführer bis dahin auch noch Gehaltszahlungen. Außerdem hat Bobic Aussicht auf eine vertraglich festgelegte Abfindung in Höhe von 2,7 Millionen.

Diese versucht er derzeit noch mit einer weiteren Urkundenklage einzuklagen, über die eine Entscheidung noch aussteht. Dr. Johan-Michel Menke (Kanzlei Heuking), der den Prozess für Hertha BSC führt, will den derzeitigen Prozessstand im Gesamtzusammenhang sehen: "Dies sind mit Blick auf die ursprüngliche Klageforderung im zweistelligen Millionenbereich weniger als ein Drittel dessen, was Fredi Bobic eingangs verlangte. Das Schlussurteil betraf allein die Frage, ob das Dienstverhältnis nicht sogar bereits fristlos am 10. Februar 2023 geendet hat mit der weiteren Folge, dass Fredi Bobic überhaupt keine Zahlungsansprüche mehr zustünden."

Keine Weitergabe geheimer Unterlagen

Das LG begründete die Entscheidung über die außerordentliche Kündigung damit, dass kein wichtiger Grund vorgelegen habe. Der Hauptstadt-Club hatte seine außerordentliche Kündigung mit einem Verdacht begründet: Bobic soll geheime Unterlagen weiter gegeben haben. Dabei soll es sich um ein Eckdatenpapier über die Zusammenarbeit von Hertha mit dem Investor 777 gehandelt haben, das Bobic damals an Axel Hellmann – zu dieser Zeit Interimsgeschäftsführer der DFL – weitergereicht haben soll. Bobic stritt diesen Vorwurf in der mündlichen Verhandlung am 27. Mai jedoch ab: "Ich habe nie irgendetwas an einen Außenstehenden übergeben", sagte er vor Gericht und wurde von Hellmanns Zeugenaussage unterstützt: Er habe "mit Herrn Bobic überhaupt keinen Kontakt zu dieser Zeit" gehabt, wie der Kicker aus der mündlichen Verhandlung berichtete.

Bei der ausgesprochenen Kündigung handele es sich um eine sog. Verdachtskündigung, für die regelmäßig ein begründeter Verdacht der Informationsweitergabe ausreiche, so die vorsitzende Richterin Astrid Zilm laut Kicker. Doch die Aussagen von Bobic und Hellmann sowie die übrige Beweislage haben dem Gericht noch nicht einmal für die Annahme eines solchen Verdachts gereicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hertha BSC kann dagegen noch innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Der Verein will etwaige Rechtsmittel noch prüfen lassen, "auch mit Blick auf etwa erst im Rahmen der Beweisaufnahme vom 27. Mai bekannt gewordener neuer Sachverhaltdetails", so Menke.

mka/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Fredi Bobic gegen Hertha BSC: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54644 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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