Nach Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch": Säch­si­sche AfD kün­digt Eil­an­trag und Klage an

22.12.2023

Zwei Wochen nachdem der sächsische Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde, kündigt die Landespartei nun juristische Gegenwehr an. Parteichef Jörg Urban wirft Ministerpräsident Kretschmer Diffamierung vor.

Die sächsische AfD geht juristisch gegen die vom Verfassungsschutz vorgenommene Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung vor. Am Freitag kündigte die Partei sowohl einen Eilantrag als auch eine Klage an. Man wolle eine schnelle Untersagung dieser Behauptung erreichen, sagte Parteichef Jörg Urban und sprach von einer Diffamierung. Das Gutachten, das der Verfassungsschutz als Grundlage für seine Entscheidung angab, werde der AfD mit Verweis auf eine angebliche Geheime Verschlusssache verweigert. Man kenne die Vorwürfe lediglich aus einer Pressemitteilung der Behörde.

Die Einstufung sei ein politischer Schachzug, sagte Urban. Er machte den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) dafür persönlich verantwortlich. Es sei eine Anweisung Kretschmers, die AfD im Vorfeld der Wahl politisch zu diffamieren. Aus "fast nichts" werde eine "Riesen-Popanz" aufgeblasen. Der AfD werde die Grundlage dieser Entscheidung nicht offengelegt, weshalb sie sich nun juristisch wehren müsse. Urban beteuerte, dass die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht in Frage stelle.

Urban: Stimmung in der Partei ist "kämpferisch"

Mit der einstweiligen Anordnung solle beim Verwaltungsgericht Dresden Einsicht in das Gutachten des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) erzwungen werden. Da das LfV das Ersuchen mit Schreiben vom 18. Dezember ablehnte, müsse die Anordnung binnen Monatsfrist – also bis 18. Januar – beantragt werden. Man sei bestrebt, das Gutachten nach Erhalt zu veröffentlichen, sagte Vize-Landeschef Joachim Keiler, der als Jurist die Verfahren betreut. "Wir scheuen die Auseinandersetzung nicht." Das Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht soll die Einstufung an sich betreffen. Auch einen Gang zum sächsischen Verfassungsgericht schloss die Partei nicht aus.

Das LfV hatte nach vierjähriger Prüfung Anfang Dezember die AfD entsprechend eingestuft. An ihrer rechtsextremistischen Ausrichtung bestünden keine Zweifel mehr, erklärte Behördenchef Dirk-Martin Christian. Zuvor hatte die Partei bereits in Thüringen und Sachsen-Anhalt ein solche Einstufung erhalten. Nun kann sie auch in Sachsen mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die AfD selbst macht mit Blick auf die jetzt folgenden juristischen Schritte unter anderem geltend, dass sie in den vergangenen Jahren in Berichten des LfV nur noch als Opfer linker Gewalt auftauchte.

Nach Darstellung von Urban gab es nach Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz verstärkt Mitgliederanträge. Die Stimmung in der Partei sei "kämpferisch". Die Entscheidung habe eher eine Trotzreaktion bewirkt.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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Nach Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch": . In: Legal Tribune Online, 22.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53487 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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