Wer vor Weihnachten aus dem Betrieb ausscheidet, geht beim Weihnachtsgeld leer aus. Das entschieden die Mainzer Richter in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) wies darauf hin, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld jahrelang immer erst im November gezahlt habe. Da 2010 zu diesem Zeitpunkt kein Arbeitsvertrag mehr zwischen Kläger und Chef bestanden habe, fehle die für den Anspruch notwendige Rechtsgrundlage (Urt. v. 19.08.2011, Az. 6 Sa 115/11).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Mannes gegen seinen früheren Arbeitgeber ab. Der Chef hatte dem Mann jahrelang immer im November Weihnachtsgeld gezahlt. Ende Juni 2010 verließ der Kläger den Betrieb. Für jenes Jahr forderte er anteilig Weihnachtsgeld für sechs Monate, also die Hälfte. Der Arbeitgeber lehnte das ab und bekam Recht.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LAG Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5055 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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