Über NS-Vergleiche ist schon so mancher Politiker gestürzt. In einem Fall vor dem Hessischen LAG in Frankfurt kostete ein Hitler-Vergleich nun auch einen Betriebsrat sein Amt. Der Funktionär hatte im Streit über den Führungsstil der Betriebsratsvorsitzenden zweimal auf Hitler und dessen Methoden angespielt.
Der Mann hatte zuletzt im März in einer Sitzung des 13-köpfigen Arbeitnehmer-Gremiums geäußert: "33 hat sich schon mal so jemand an die Macht gesetzt mit solchen Methoden." Später habe er sich schriftlich entschuldigt. Sein Ausschluss aus dem Betriebsrat wurde nun aber vom Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) bestätigt (Beschl. v. 23.05.2013, Az. 9 TaBV 17/13).
Die Richter werteten die Äußerungen als schwerwiegende Pflichtverletzung. Der Betriebsrat habe die Vorsitzende mit dem Vergleich derart diffamiert, dass er in dem Gremium nicht mehr tragbar sei. Sein Entschuldigungsschreiben rette die Situation nicht. Eine Beschwerde zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
dpa/cko/LTO-Redaktion
LAG Hessen zu Hitler-Vergleich: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9099 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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