Den Streit zwischen einer gekündigten Gemeindereferentin und dem Erzbistum Paderborn müssen womöglich die obersten Arbeitsrichter in Erfurt entscheiden. Das LAG Hamm bestätigte am Dienstag die Kündigung der Frau mit der Begründung, diese sei nach dem Kirchenrecht wirksam.
Die Kündigung des Erzbistums sei aus Gründen, die in der Person der Klägerin liegen, gerechtfertigt, so das Landesarbeitsgericht (LAG). Durch den Entzug der bischöflichen Beauftragung fehle der Frau eine persönliche Eigenschaft, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit als Gemeindereferentin unverzichtbar ist.
Als innerkirchlicher Akt könne der Entzug der Beauftragung durch den Bischof ebenso wenig von den staatlichen Gerichten überprüft werden wie die Auslegung des kanonischen Rechts. Daher sei die Auslegung des Erzbistums, dass auch Gemeindereferenten der besonderen Beauftragung durch den Bischof bedürfen, vom LAG nicht zu überprüfen (Urt. v. 17.07.2012, Az. 10 Sa 890/12).
Das Erzbistum hatte der Frau nach einem früheren Rechtsstreit die bischöfliche Beauftragung entzogen. Diese ist nach Ansicht der Kirche aber Voraussetzung für die Arbeit als Gemeindereferentin, weshalb das Erzbistum der Frau kündigte. Mit ihrem Widerspruch war die Frau auf dem innerkirchlichen Rechtsweg bis zur Kleruskongregation 2010 gescheitert.
Es könne nicht sein, dass die Kirche durch die Entziehung der bischöflichen Beauftragung einen Kündigungsgrund schaffen könne, der von einem staatlichen Gericht nicht überprüft werden dürfe, sagte André Pleßner der Anwalt der Frau.
Auslöser des Streits war die so genannte Residenzpflicht für Gemeindereferenten. Sie müssen nach den Vorgaben der Kirche in der Gemeinde wohnen, in der sie arbeiten. Die verheiratete Referentin hatte sich innerhalb von Paderborn in einer anderen Gemeinde beworben, wollte aber nicht ihr Eigenheim aufgeben und umziehen.
Die 10. Kammer hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen.
Mit Material von dpa.
tko/LTO-Redaktion
LAG Hamm zur ordentlichen Kündigung durch die Kirche: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6642 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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