Weil ein städtischer Mitarbeiter das Buch "Mein Kampf" während der Arbeitszeit las, wurde ihm ohne Abmahnung gekündigt. Geht in Ordnung, so das LAG: Als Mitarbeiter in Uniform habe er schwerwiegend gegen seine Pflichten verstoßen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf für rechtswirksam gehalten. Die Lektüre des Buchs "Mein Kampf" mit eingeprägtem Hakenkreuz während der Arbeitszeit stelle eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, teilte das LAG am Montag mit (Urt. v. 25.09.2017, Az. 10 Sa 899/17).
Der städtische Mitarbeiter des Ordnungsamts hatte sich während der Arbeitszeit in den Pausenraum des Dienstgebäudes zurückgezogen. Dort las er eine Originalausgabe von Adolf Hitlers Buch. Diese war mit einem eingeprägten Hakenkreuz versehen. Vor Gericht hatte der Mann gegen seinen Arbeitgeber geklagt, weil er der Auffassung war, dass das Land Berlin ihn erst hätte abmahnen müssen.
Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht. Das beklagte Land müsse dieses schwerwiegende Verhalten nicht erst abmahnen, sondern könne es zum Anlass für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nehmen.
Der Mitarbeiter trete in seiner Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, begründet das LAG seine Entscheidung. "Mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes - einem verfassungswidrigen Symbol - habe er in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
mgö/LTO-Redaktion
LAG Berlin-Brandenburg zum städtischen Arbeitsverhältnis: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24697 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag