LAG Baden-Württemberg zu angeblichem Arbeitszeitbetrug: Daimler und Betriebsrat vergleichen sich

20.07.2012

Der Autobauer Daimler und einer seiner Betriebsräte haben ihren Streit um einen angeblichen Arbeitszeitbetrug mit einem Vergleich beendet. Das LAG teilte am Donnerstag mit, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmervertreters nun erst zum 30. April 2013 endet, er bis dahin freigestellt ist und außerdem noch eine Abfindung in Höhe von 130.000 Euro erhält.

Daimler hatte dem Betriebsrat aus dem Stammwerk Untertürkheim vorgeworfen, seine Frau - die auch bei dem Autobauer arbeitet - wiederholt während seiner Arbeitszeit zu ihrem Job gefahren zu haben. Daimler wertete dies als Betrug und Grund für eine fristlose Kündigung. Diese kassierte das Arbeitsgericht Stuttgart im vergangenen Dezember, wogegen das Unternehmen Beschwerde einlegte. Der Fall landete vor dem Landesarbeitsgericht (LAG). Der Arbeitnehmervertreter hatte die Vorwürfe bestritten.

Er warf seinem Arbeitgeber vor, dass sein Nachrücken in den Betriebsrat mit der Kündigung gezielt vereitelt werden sollte.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LAG Baden-Württemberg zu angeblichem Arbeitszeitbetrug: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6664 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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