Die LBBW durfte die Boni für Führungskräfte in den Jahren 2008 bis 2011 wegen drastischer finanzieller Verluste kürzen oder gar ganz streichen. Dies entschied das LAG Baden-Württemberg am Montag.
Wegen der drastischen Verluste der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) während der Wirtschafts- und Finanzkrise habe der Vorstand der Bank die Bonusgehälter kürzen oder ganz streichen dürfen, entschied das Baden-Württembergische Landesarbeitsgericht (LAG) in Stuttgart. Der Öffentlichkeit und den Anteilseignern der Landesbank sei angesichts der hohen Verluste nicht zu vermitteln gewesen, wenn weiterhin hohe Boni ausgezahlt worden wären, hieß es zur Begründung (Urt. v. 14.01.2013, Az. 1 Sa 27/12).
Geklagt hatte ein Abteilungsleiter, der neben seinem fixen Gehalt in Höhe von etwa 120.000 Euro brutto jährlich in der Vergangenheit stets eine Vergütung in Höhe von 30 bis 45 Prozent seines Jahresgehalts erhalten hatte. 2008 kürzte die LBBW diesen Bonus um die Hälfte, in den Jahren 2009 und 2010 fiel sie ganz weg.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
LAG Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7956 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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