Die Bundesregierung will die Anwendung der Kronzeugenregelung für aussagewillige Straftäter einschränken. Ein Täter soll nur noch dann einen Strafnachlass erhalten können, wenn sich sein Angaben auf eine Tat beziehen, die mit der eigenen Tat im Zusammenhang steht. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg.
Die Bundesregierung setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von Union und FDP um. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) teilte mit: "Der Grundsatz, dass auch 'Kronzeugen' schuldangemessen zu bestrafen sind, wird dadurch gestärkt."
Bisher ist die Kronzeugenregelung weiter gefasst. Derzeit soll sie einen Täter auch zur Offenbarung von Straftaten motivieren, die mit der eigenen Tat und der eigenen Schuld nichts zu tun haben.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Gesetzentwurf auf den Weg gebracht: . In: Legal Tribune Online, 28.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5886 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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