Die Einigung der Bundesregierung zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung droht zu kippen. Zwei Wochen nach dem vom schwarz-gelben Kabinett beschlossenen Kompromiss zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung mehren sich in der Union Forderungen nach einem Festhalten an der nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Die Pläne der Bundesjustizministerin zur Sicherungsverwahrung seien für die Union so nicht zustimmungsfähig, weil sie zu kurz greifen, äußerte Unionsfraktionsvize Günter Krings gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Unions- Innenexperte Wolfgang Bosbach warnte gegenüber der Zeitung vor gefährlichen Schutzlücken, wenn die Justiz auf eine besondere Gefährlichkeit des Täters, die sich erst während der Haft zeigt, nicht reagieren könne. Elektronische Fußfesseln seien bei entlassenen Straftätern, die sich frei bewegen dürfen, kein tauglicher Ersatz.
Nach dem Konzept von CDU/CSU soll die Sicherungsverwahrung durch eine verstärkt auf Therapie ausgerichtete Sicherheitsunterbringung ersetzt werden, die durch ein eigenes Bundesgesetz neu eingeführt würde. Die Union will demnach auch speziell besetzte Gerichte einrichten, die über den Freiheitsentzug zum Schutz der Allgemeinheit entscheiden sollen.
Das Bundesjustizministerium reagierte mit Unverständnis. Die Union habe die Pläne in der Bundesregierung auch auf der Justizministerkonferenz fast einstimmig unterstützt, teilte Sprecher Anders Mertzlufft am Dienstag mit. Ein Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion erklärte dagegen, es habe bei dem Thema nie eine abschließende Einigung gegeben.
Kritische Stimmen bei der CDU: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/900 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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