Wer ein krankes Tier kauft, bei dem sich innerhalb von sechs Monaten Symptome zeigen, kann das Geschäft auch ohne Verschulden des Verkäufers rückgängig machen. Dies hat das LG Coburg in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil entschieden.
Dem Verkäufer sei die Krankheit des Pferdes nicht bekannt gewesen, so das Landgericht (LG). Daher dürfe der Käufer das Pferd zwar zurückgeben und bekomme den Kaufpreis erstattet. Anspruch auf Schadenersatz habe er jedoch nicht. Diesen hatte er unter anderem wegen der angefallenen Tierarztkosten gefordert (Urt. v. 07.08.2012, Az. 23 O 386/11).
Innerhalb eines halben Jahres nach dem Kauf hatte das Pferd angefangen, immer heftiger zu stolpern und zu lahmen - bis es schließlich gar nicht mehr geritten werden konnte. Der Verkäufer bestritt, dass das Pferd bereits beim Verkauf krank gewesen sei. Seiner Ansicht nach stolperte das Tier aufgrund von mangelnder Reitkunst des neuen Besitzers. Ein Tierarzt stellte jedoch fest, dass das Pferd eine Krankheit an den vorderen Hufen hatte.
Nach Überzeugung des LG lag diese Erkrankung schon beim Verkauf vor.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LG Coburg zur Gewährleistung beim Tierkauf: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7407 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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