Mastercard hat jahrelang zu hohe Kosten für Kreditkartengeschäfte erhoben. Die Kommission hat gegen das Kartenzahlungssystem nun eine Geldbuße in Höhe von 570 Millionen Euro verhängt.
Die EU-Wettbewerbshüter verhängen gegen den Kreditkartenanbieter Mastercard eine Geldstrafe in Höhe von 570 Millionen Euro. Das begründete die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit überhöhten Gebühren.
Dabei geht es um das sogenannten Interbankenentgelt. Wenn Verbraucher in einem Geschäft oder im Internet eine Kreditkarte verwenden, zahlt die Händlerbank der Bank des Karteninhabers dieses Entgelt. Die Händlerbank kann es auf den Einzelhändler übertragen, der es in den Endpreis einfließen lässt. Die Kosten können so letztlich auf alle Verbraucher abgewälzt werden, auch auf die, die nicht mit Kreditkarte einkaufen.
"Die europäischen Verbraucher benutzen Zahlungskarten jeden Tag, wenn sie Lebensmittel oder Kleidung kaufen oder etwas im Internet bestellen. Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben - zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU."
Mastercard erkennt Wettbewerbsverstoß an
Der EU-Kommission zufolge verstieß Mastercard dabei bis 2015 gegen EU-Kartellrecht. Nach den Regelungen von Mastercard mussten die Händlerbanken bis dahin die Entgelte des Landes anwenden, in dem der Einzelhändler ansässig war. Die Interbankenentgelte wurden Ende 2015 europaweit angeglichen. Bis dahin unterschieden sie sich von Land zu Land erheblich. Händler in EU-Staaten mit hohen Entgelten waren daher gezwungen, höhere Kosten zu berechnen.
Die Brüsseler Behörde folgerte nun, dass dies zu einer künstlichen Beschränkung des EU-Binnenmarkts und zu einer Einschränkung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs führte. Mastercard habe die Verstöße anerkannt, hieß es, daher sei die Strafe um 10 Prozent reduziert worden.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Verstoß gegen EU-Kartellrecht: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33369 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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