Malu Dreyer hatte im Januar über die Webseite der Landesregierung zur Teilnahme an einer Demo gegen Rechts aufgerufen. Die AfD sieht darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und hat Klage beim Verfassungsgerichtshof eingelegt.
Die AfD hat vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz eine Klage gegen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und die Landesregierung insgesamt eingereicht. Das Verfahren sei in der vergangene Woche beim VGH in Koblenz eingegangen, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der dpa am Montag mit. Es betreffe einen Aufruf zu einer Demonstration unter dem Motto "Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis" über das Internetportal der Landesregierung und Äußerungen in sozialen Netzwerken. Zuvor hatten die Rhein-Zeitung und weitere Medien darüber berichtet.
Kläger ist die AfD auf Bundes- sowie auf Landesebene. Sie sieht einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, wonach Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer Partei in den politischen Wettbewerb eingreifen dürfen, sondern sich sachlich und neutral zu politischen Themen äußern müssen. "Mit ihrer infamen Hetze gegen unsere AfD als Ministerpräsidentin über das Portal der Staatskanzlei hat Malu Dreyer den Boden der Demokratie und des Grundgesetzes verlassen", teilte die AfD Rheinland-Pfalz bereits kurz nach der Demonstration mit.
Der Landesregierung sei nun Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der üblichen Frist von drei Monaten gegeben worden, teilte der Sprecher des VGH weiter mit. Wenn eine solche eingegangen sei, werde diese den Antragstellern in dem Organstreitverfahren zugeleitet. Dann hätten sie wiederum Gelegenheit, sich zu äußern.
Dreyer: "Rechtsextremes Gedankengut, das auch führende Köpfe der AfD verbreiteten"
An der Demonstration am 18. Januar vor dem Mainzer Hauptbahnhof hatten Dreyer und weitere Kabinettsmitglieder teilgenommen. In einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 17. Januar wurde Dreyer mit den Worten zitiert: "Ich rufe alle demokratischen Kräfte dazu auf, sich an der Demonstration zu beteiligen, sich ebenfalls solidarisch zu erklären und gemeinsam ein Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland und Rheinland-Pfalz zu setzen."
Einer weiteren Mitteilung der Staatskanzlei vom 18. Januar zufolge sagte Dreyer seinerzeit, die öffentlich gewordenen Vertreibungspläne seien ein erschreckender Höhepunkt des rechtsextremen Gedankenguts, das auch führende Köpfe der AfD verbreiteten. Kurz zuvor hatte das Medienhaus Correctiv über ein Treffen von Rechtsradikalen in einer Potsdamer Villa vom 25. November berichtet, an dem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen, aber auch Mitglieder der CDU und der konservativen Werteunion. Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, hatte dort nach eigenen Angaben über "Remigration" gesprochen.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Wegen Aufrufs zu einer Demo gegen Rechts: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54687 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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