Kinderrechte im Grundgesetz: FDP sieht "Hebel", um wei­tere Grund­ge­setz­än­de­rungen durch­zu­setzen

01.02.2021

Erst kürzlich hat sich die GroKo auf einen Entwurf für die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt, sie braucht für das Vorhaben aber noch Stimmen der Opposition. Die bietet jetzt einen Deal an.

Im Ringen um die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz macht die FDP-Fraktion einen eigenen Vorschlag. Das Kindeswohl solle bei staatlichen Entscheidungen, die Kinder unmittelbar betreffen, "besonders" berücksichtigt werden, erklärten die beiden Fraktionsvorsitzenden Katja Suding und Stephan Thomae am Montag in Berlin. "Damit wäre kein Automatismus verbunden, dass das Kindeswohl immer den Ausschlag gibt, wohl aber erhielte es ein größeres Gewicht", schreiben die beiden Politiker in einem Brief an Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU).

Das Kabinett hatte im Januar einen zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Reformvorschlag verabschiedet, wonach das Wohl des Kindes "angemessen" zu berücksichtigen wäre. Allerdings sind die Regierungsfraktionen auf Stimmen der Opposition angewiesen, weil für eine Grundgesetzänderung Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig sind. Hinzu kommt, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestags den GroKo-Entwurf bereits kritisiert hat, da er nicht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention entspreche.

FPD: Begriffe "uneheliche Kinder" und "Rasse" im Grundgesetz ändern

Nach Darstellung der FDP-Politiker würde ihr Vorschlag die Interessen von Kindern besser schützen als der Regierungsentwurf. "Angemessen muss der Staat immer handeln", sagte Thomae. Kinder könnten sich etwa in Gerichtsverfahren nicht selbst einen Anwalt nehmen. Durch die vorgeschlagene Grundgesetzänderung könne man aber die Grundlage schaffen für Gesetzesänderungen, die etwa die Stellung von Kindern in Gerichtsverfahren stärkten. Grundsätzlich sehe die FDP aber eine Grundlage für Gespräche mit den Koalitionsfraktionen, weil diese die Erstverantwortung von Eltern für ihre Kinder nicht infrage stellten.

Die FDP will die ausdrückliche Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz mit weiteren Anliegen verbinden. Ihre Fraktion habe hier einen "Hebel", um noch mehr zu erreichen, sagte Suding. Die Freidemokraten stoßen sich unter anderem am Begriff "uneheliche Kinder" im Grundgesetz, der als abwertend empfunden werden könne, so Thomae. Zudem müsse das Diskriminierungsverbot in Art. 3 Grundgesetz (GG) um das Merkmal der "sexuellen Identität" ergänzt werden, wozu es bereits einen gemeinsamen Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken gibt. Schließlich pocht die FDP darauf, die geplante Grundgesetzänderung zur Streichung des Begriffs "Rasse" aus dem Grundgesetz zügig anzugehen.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kinderrechte im Grundgesetz: . In: Legal Tribune Online, 01.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44147 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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