Gesetzentwurf des BMJV: Keine gesch­lechts­ve­r­än­dernde OP bei Kin­dern

16.01.2020

Nach einem Gesetzentwurf des BMJV sollen geschlechtsverändernde OPs bei Kindern verboten werden, wenn sie nicht medizinisch indiziert sind. Danach soll den Kindern die Entscheidung vorbehalten bleiben, bis sie "die nötige Reife" haben.

Operationen, die das Geschlecht von Kindern verändern, sollen in Deutschland verboten werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegt. Demnach sollen Eingriffe an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen nur noch dann zulässig sein, wenn die Gesundheit des Kindes gefährdet ist.

14-Jährige sollen mit Genehmigung des Familiengerichts allerdings selbst entscheiden dürfen, ob sie operiert werden wollen. Das Gericht erteilt die Genehmigung, wenn Kind und Eltern einwilligen und die Entscheidung dem Kindeswohl nicht widerspricht, heißt es in dem Entwurf.

Kinder, die ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale geboren werden, würden in Deutschland häufig operiert, obwohl der Eingriff medizinisch nicht notwendig sei, heißt es weiter. Oft wollten Eltern und Ärzte die Kinder damit vor sozialen Problemen schützen - obwohl niemand die geschlechtliche Entwicklung eines Kindes so früh vorhersehen könne. Der Entschluss solle aufgeschoben werden, bis das Kind "die nötige Reife für eine eigene Entscheidung" habe.

Wie viele Kinder betroffen sein könnten, ist unklar, da Geburten von Babys mit uneindeutigem Geschlecht in Deutschland statistisch nicht erfasst werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ging 2017 davon aus, dass etwa eins von 500 Neugeborenen betroffen ist, es gibt allerdings auch Studien, die eine deutlich geringere Häufigkeit ausweisen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf des BMJV: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39693 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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