Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen Jörg Kachelmann eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Der Wettermoderator habe sich einer besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht.
Aufgrund der "massiven Beeinträchtigungen" Kachelmanns wegen der Medienberichterstattung handele es sich aber um einen minderschweren
Fall, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Mittwoch zur Begründung. Andererseits sei für das Strafmaß zu berücksichtigen, dass die Nebenklägerin "massive Todesangst" erlitten habe.
Die Gesamtschau aller Umstände zeige, dass sich die Tat so zugetragen haben muss, wie von Kachelmanns Ex-Freundin behauptet, so die Anklagevertreter. Es bestehe "kein vernünftiger Zweifel daran", dass sich die Tat so zugetragen hat wie in der Anklage geschildert. Kachelmann soll demnach in der Nacht zum 9. Februar 2010 seine ehemalige Geliebte mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt haben. Der Moderator bestreitet die Vorwürfe.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Kachelmann-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3311 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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