Rechtsextremismus und Hasskriminalität: Kabi­nett besch­ließt schär­fere Regeln

19.02.2020

Beleidigungen, Drohungen und Verleumdungen im Netz: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Rechtsextremismus und Hasskriminalität bekämpfen soll.

Das Bundeskabinett hat am Donnerstag ein Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf wird ein Maßnahmenpaket umgesetzt, dass die Bundesregierung nach dem rechtsterroristischen Anschlag auf eine jüdische Gemeinde in Halle am 30. Oktober 2019 beschlossen hat.

Der Gesetzentwurf enthält einige Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB). So sollen künftig Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, nach § 241 StGB strafbar sein.

Auch die Beleidigung nach § 185 StGB und die üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens nach § 188 StGB sollen geändert werden. Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, soll mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden können. Der besondere Schutz des § 188 StGB soll ausdrücklich auf allen politischen Ebenen gelten, also auf für Kommunalpolitiker.

Meldepflicht ans BKA

Die Belohnung und Billigung von Straftaten nach § 140 StGB soll auch die Billigung künftiger schwerer Taten erfassen , wenn diese geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Das öffentliche Befürworten der Äußerung, jemand gehöre "an die Wand gestellt", sei ein Beispiel für künftige Strafbarkeit, teilte das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) mit. Darüber hinaus sollen antisemitische Tatmotive ausdrücklich als strafschärfende Beweggründe ins StGB aufgenommen werden.

Aber auch abseits des StGB enthält der Gesetzentwurf einige Änderungen. Soziale Netzwerke sollen strafbare Postings nicht mehr nur löschen, sondern in bestimmten schweren Fällen auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung sind laut BMJV aber nicht von der Meldepflicht umfasst. Darüber hinaus sollen von Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugten Nachstellungen Betroffene leichter eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen können.

Einen Ausführlichen Beitrag zu den weiteren Änderungen finden Sie hier. Nun muss sich der Bundestag mit den Vorschlägen befassen.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtsextremismus und Hasskriminalität: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40375 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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