Viele strafrechtlich Verurteilte stehen immer wieder vor Gericht. Fast jeder zweite Wiederholungstäter, der 2022 in Thüringen verurteilt wurde, hat bereits fünf oder mehr Strafen bekommen. Auch bei Jugendlichen ist der Anteil hoch.
Mehr als die Hälfte der von einem Strafgericht Verurteilten sind Wiederholungstäter – so jedenfalls in Thüringen. Von den knapp 16.000 Menschen, die im vergangenen Jahr rechtskräftig im Freistaat verurteilt wurden, waren fast 9.000 bereits straffällig geworden. Das entspricht knapp 56 Prozent. Diese Zahlen veröffentlichte das Statistische Landesamt am Montag in Erfurt.
Unter den Erwachsenen liegt der Anteil der Vorverurteilen bei exakt 56,4 Prozent. Ihr Anteil sank leicht um 1,8 Prozentpunkte im Vergleich zu 2021. Unter den Wiederholungstätern waren viele, die regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt kommen: Fast 48 Prozent von ihnen ist nach Angaben des Landesamtes in der Vergangenheit schon fünfmal oder häufiger verurteilt worden.
Allerdings ging es nicht immer um Gefängnis-, sondern häufig auch um Geldstrafen. Die Hälfte aller Vorbestraften hatte als jeweils schwerste Vorstrafe eine Geldstrafe zu zahlen, ermittelten die Statistiker. Die andere Hälfte saß bereits hinter Gittern.
Unter denjenigen, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, ist der Anteil der Vorbestraften zwar niedriger (47 Prozent), das Landesamt bezeichnete den Wert aber dennoch als beachtlich. "Trotz ihres jungen Alters hatte über die Hälfte der Vorverurteilten bereits mehr als eine Vorstrafe. 27,8 Prozent dieser jungen Vorbestraften wurden schon dreimal oder häufiger in der Vergangenheit durch die Justiz zur Rechenschaft gezogen", heißt es in der Mitteilung des Landesamtes. Ein Drittel von ihnen habe bereis eine Freiheitsstrafe verbüßt.
2022 standen in Thüringen insgesamt 20.500 Menschen vor Gericht, von denen knapp 16.000 rechtskräftig verurteilt wurden. Die Zahl der Verurteilten verringerte sich damit im Vergleich zu 2021 um 6,7 Prozent. Am häufigsten waren mit einem Anteil von knapp einem Viertel Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr. Der Anteil von Eigentumsdelikten, darunter die Erschleichung von Leistungen, machte gut ein Fünftel aus. Bei 1.885 Verurteilungen ging es um Drogendelikte – fast ein Fünftel weniger als ein Jahr zuvor.
dpa/mk/LTO-Redaktion
Thüringer Statistikamt stellt Zahlen vor: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52626 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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