Das Handyverbot in den Gefängnissen Nordrhein-Westfalens wird bald womöglich wirksamer durchgesetzt: Das Justizministerium plant zum Herbst einen Modellversuch mit Handy-Störsendern in der JVA Köln. Mobilfunk ist in den 37 Gefängnissen des Landes untersagt, um Sicherheit und Ordnung nicht zu gefährden. Bislang orten Handy-Detektoren unerlaubte Telefonate hinter Gittern.
Der Landtag hatte bereits im Oktober 2009 ein Gesetz beschlossen, das den Einsatz so genannter Mobilfunkblocker erlaubt. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte damals argumentiert, unerlaubte Mobilfunkgespräche gefährdeten Sicherheit und Ordnung in den Haftanstalten erheblich.
Einen Modellversuch mit Handy-Störsendern gibt es bislang bundesweit nur in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Offenburg. Dies habe insbesondere finanzielle Gründe, berichtete ein Sprecher des NRW-Justizministeriums. "Bei einer größeren Anstalt mit etwa 500 Gefangenen kostet das mindestens eine Million Euro jährlich."
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will nach dem Test abwägen, ob die Kosten gerechtfertigt sind. Bislang orten Handy-Detektoren, die etwa in Versorgungsschächte eingebaut werden können, unerlaubte Telefonate in den 37 Haftanstalten des Landes. Die so genannten Mobi-Finder können Mobilfunkgeräte während eines Kontrollgangs durch die Anstalt aufspüren, die Gespräche aber nicht automatisch unterbinden.
Allerdings stellen Handy-Blocker die Anstalten vor komplizierte technische Probleme: Schließlich dürfen die Anlagen nicht etwa die Notrufgeräte des Personals stören.
age/LTO-Redaktion
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Justiz NRW: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3788 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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