Der rechtsextreme AfD-Politiker Jens Maier ist nicht mehr Mitglied des Bundestags. Arbeitslosigkeit droht dem Juristen aber nicht. Die Sächsische Justiz muss ihn wieder einstellen.
Das sächsische Justizministerium hat gegenüber LTO bestätigt, dass Jens Maier am 23. Dezember 2021 einen Antrag auf Wiedereinstellung in die sächsische Justiz gestellt hat, nachdem er nicht mehr in den neuen Bundestag gewählt worden war. Das sächsische Justizministerium erkennt an, dass der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Richter Maier einen Rückkehranspruch in die sächsische Justiz hat, nicht an sein früheres Gericht, das Landgericht (LG) Dresden, sondern an ein Gericht, das das Justizministerium auswählen wird. Seine Personalakte ist wieder sauber, nachdem ein Verweis aus einem Disziplinarverfahren nach zwei Jahren gelöscht worden ist.
Jens Maier wird dem extremistischen Höcke-Flügel in der AfD zugerechnet. Er selbst hat sich einmal als "kleiner Höcke" bezeichnet. 2019 wurde er wegen eines Tweets von seinem Account, in dem Noah Becker, ältester Sohn von Tennislegende Boris Becker, rassistisch beleidigte wurde, erstinstanzlich zu einer Geldentschädigung verurteilt; in der Berufungsinstanz verglichen sich die Parteien, Maier zahlte 7.500 Euro.* Im Wahlkampf 2017 hat er im Brauhaus Watzke vor der "Herstellung von Mischvölkern" gewarnt und den "Schuldkult" für "endgültig" beendet erklärt und sagte über die NPD, diese sei "die einzige Partei [...], die immer geschlossen zu Deutschland gestanden hat". In der Folge wurde er von seiner Aufgabe als Mitglied der Kammer für Presse- und Ehrschutzsachen entbunden, in der er unter anderem in einem Verfahren zugunsten der NPD entschieden hatte. Die Ex-Vorsitzende Frauke Petry wollte ihn wegen seiner Radikalität aus der Partei ausschließen, scheiterte aber dabei.
Die Rückkehr des Richters Jens Maier in die sächsische Justiz ist der erste Fall, in dem die Justiz verpflichtet ist, einen extremistischen Richter nach einer gescheiterten Wiederwahl in den Bundestag wieder in ihre Reihen aufzunehmen. Der Rückkehranspruch Maiers offenbart eines der zahlreichen ungelösten Probleme mit AfD-nahen Richtern und Staatsanwälten.
* Anm. d. Red. Dieser Satz wurde am 10.01.2022 im Hinblick auf die Urheberschaft des Tweets modifiziert und durch den Terminus "Geldentschädigung" sowie Verweis auf den Vergleich vor dem Kammergericht ergänzt
Rückkehr von Jens Maier in sächsische Justiz: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47129 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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