Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Fatou Bensouda, hat Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in den Palästinensergebieten eingeleitet. Das teilte sie am Mittwoch in Den Haag mit.
Die Anklage des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) hat offiziell Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in den Palästinensergebieten eingeleitet. Einzelheiten zu den Ermittlungen - wie etwa mögliche Verdächtige - nannte Chefanklägerin Fatou Bensouda nicht. Das werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Alle Ermittlungen würden "unabhängig, unparteiisch und objektiv" ausgeführt. Betroffene rief Bensouda zur Geduld auf. Ermittlungen benötigten Zeit.
Die Anklage hatte früher festgestellt, es gebe den begründeten Verdacht für Verbrechen, begangen von "Mitgliedern der israelischen Armee, israelischen Behörden, Hamas und palästinensischen bewaffneten Gruppen". Untersucht werden sollen Vorfälle ab Mitte Juni 2014, also unter anderem der Gaza-Krieg vom Sommer 2014. Die Ermordung jüdischer und arabischer Jugendlicher sowie andauernder Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen hatten damals eine Gewaltspirale in Gang gesetzt. Während 50-tägiger Kämpfe wurden 2.250 Palästinenser und mehr als 70 Israelis getötet. Amnesty International warf beiden Seiten Kriegsverbrechen vor.
Vertreter Israels: "Skandalöser Schritt"
Vertreter Israels verurteilten das Vorgehen am Mittwoch scharf. Präsident Reuven Rivlin sprach von einem skandalösen Schritt. "Wir werden keine Beschwerden gegen die Ausübung unserer Rechte und unsere Verpflichtung zur Verteidigung unserer Bürger dulden." Außenminister Gabi Aschkenasi nannte die Entscheidung eine Bankrotterklärung.
Die Palästinensische Autonomiebörde (PA) und ein Hamas-Vertreter begrüßten hingegen die Entscheidung. Das PA-Außenministerium sprach von einem lange erwarteten Schritt. Die Behörde sei bereit zur Kooperation und werde jede nötige Unterstützung leisten. Ein Vertreter der im Gazastreifen herrschenden, islamistischen Hamas rief das Gericht auf, gegen jedweden möglichen Druck standhaft zu bleiben.
Das Gericht hatte im Februar festgestellt, dass es auch für die seit 1967 besetzten Gebiete wie das Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, und den Gazastreifen zuständig sei. Israel erkennt den IStGH nicht an. Palästina ist seit 2015 Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes.
dpa/hs/LTO-Redaktion
IStGH: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44416 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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