Insolvenzverfahren: DAV kritisiert Fiskusprivileg als steinzeitlich

nbu/LTO-Redaktion

12.07.2010

Das von der Bundesregierung im Rahmen des Sparprogramms erklärte Vorhaben, das "Fiskusvorrecht" im Insolvenzverfahren wiedereinzuführen, stößt beim DAV auf heftigen Widerstand. Vertreter sprechen von einem Rückschritt in die Steinzeit.

Das angestrebte Fiskusprivileg eröffnete Finanzämtern die Möglichkeit, vor anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse ihre Forderungen geltend zu machen. Dieses Fiskusvorrecht wurde im Jahre 1999 bereits einmal abgeschafft mit der Begründung, dass diese Konkursvorrechte auf keinem einleuchtenden Grundgedanken beruht hätten, wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen gewesen seien und zu ungerechten Verfahrensergebnissen geführt haben.

Dem sei nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nichts hinzuzufügen. Die Wiedereinführung der Regelung verstoße gegen elementare Grundsätze des Insolvenzrechts und ende wahrscheinlich im Verlust von Arbeitsplätzen sowie in Steuermindereinnahmen. Laut Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, bedenke die Bundesregierung nicht, dass es je nach Ausgestaltung des Vorrechts durch die drastische Aushöhlung der Insolvenzmassen in Zukunft wesentlich schwieriger werde, Unternehmen zu sanieren. Unternehmen, die nach heutigem Stand sanierungsfähig wären, müssten liquidiert werden; der Verlust von Arbeitsplätzen wäre somit unvermeidbar.

Darüber hinaus sei die von der Bundesregierung genannte Einnahmesumme von 500 Mio. Euro realitätsfern. "Mit der Einführung des Fiskusprivilegs wird es für ab 1. Januar 2011 eröffnete Insolvenzverfahren zu Ausschüttungen auf vorrangige Forderungen der Finanzämter erst in den Jahren 2010 bis 2024 kommen", so Horst Piepenburg, Mitglied des DAV-Vorstands. "Das Fiskusprivileg würde damit das weltweit modernste Insolvenzrecht in die Steinzeit zurücksetzen."

Die Begründung der Bundesregierung, etwaige Benachteiligungen für den Bankensektor kompensieren zu wollen, lässt der DAV nicht gelten. Banken seien aus privatrechtlichen Gründen im Insolvenzfalle zu ihren Lasten tangiert, da sie ihre Forderungen im Regelfall mit Sicherheiten hinterlegt hätten. Vorteile generierte ausschließlich der Fiskus, während beispielsweise Lieferanten mit ihren Forderungen sehen müssten, wo sie blieben.

 

Stellungnahme des DAV

Zitiervorschlag

Insolvenzverfahren: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/943 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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