Ein Ehepartner hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung einer Witwerrente, wenn er nur sieben Monate verheiratet war und den Tod der Partnerin habe absehen können. Das Hessische LSG machte hier keine Ausnahme von dem Grundsatz, dass erst ab einer Ehedauer von einem Jahr eine Rente beansprucht werden kann.
Regelmäßig gewährt das Gesetz in § 46 des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) eine Witwerrente erst ab der Dauer von einem Jahr Ehe. Im nun entschiedenen Fall einer sieben-monatigen Ehe machte der Hessische Landessozialgerichts (LSG) keine Ausnahme von diesem Grundsatz (Urteil v. 09.12.14, Az.: L 2 R 140/13).
Geklagt hatte ein 54-jähriger Mann, der im Juni 2008 seine unheilbar an Krebs erkrankte langjährige Lebensgefährtin geheiratet hatte. Sie starb sieben Monate nach der Hochzeit. Den Antrag auf Witwerrente lehnte Rentenversicherung jedoch ab, weil der Mann die gesetzliche Vermutung nicht widerlegt habe, der überwiegende Zweck der Heirat sei es gewesen, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.
Der Witwer vertrat vor Gericht die Ansicht, der Tod sei zum Zeitpunkt der Hochzeit noch nicht absehbar gewesen, außerdem hätte das Paar, das 20 Jahre in einer Beziehung war, schön früher heiraten wollen. Seine Klage scheiterte nun aber auch in der zweiten Instanz, denn die Richter des 2. Senats bestätigten die Ansicht der Versicherung, dass es bei der Vermutung der Versorgungsehe bliebe.
Ausnahmen hiervon ergäben sich nur auf Grund besonderer Umstände, wie einem plötzlichen, unvorhergesehenen Tod, etwa durch einen Unfall. Hier habe die Lebenserwartung aber prognostisch weniger als ein Jahr betragen, was der Witwer und seine Frau nicht nur wussten, sondern was maßgeblich ihre Entscheidung zur Eheschließung beeinflusst habe. Auch die langjährige Lebenspartnerschaft widerlege die gesetzliche Vermutung nicht, denn das Paar habe sich bewusst und frei gegen eine frühere Heirat entschieden, konkretere Hochzeitspläne habe der Mann nicht bewiesen.
Die Revision ließ das Gericht nicht zu.
avp/LTO-Redaktion
Hessisches LSG versagt Witwerrente: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14056 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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