Mit einem Gesetzentwurf zur europaweiten Angleichung der Handelsregister will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern umsetzen. Informationen über Unternehmen sollen damit EU-weit leichter auffindbar und zuzuordnen sein.
Mit dem Gesetzentwurf 18/2137 will die Bundesregierung die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates umsetzen und die europaweite Kommunikation zwischen den Handelsregistern der Mitgliedstaaten verbessern.
Das Europäische System der Registervernetzung setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen, nämlich dem Register der Mitgliedstaaten, dem Europäischen Justizportal und der zentralen Europäischen Plattform.
Ziel des Europäischen Justizportals ist ein erleichterter, da grenzüberschreitender Zugang zu Unternehmensinformationen. Die Kommunikationskanäle der Europäischen Plattform sollen allerdings auch Sprachprobleme überwinden helfen, indem ein in allen Amtssprachen der Union bedienbarer Suchservice bereitgestellt wird.
Der Entwurf sieht vor, den inländischen Kapitalgesellschaften und den EU-ausländischen Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften in Deutschland eine einheitliche europäische Kennung zuzuordnen. Damit sollen die Informationen des Handels- und des Unternehmensregisters mit denen der zentralen Europäischen Plattform verknüpft werden. Weiterhin sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Änderungen in den nationalen Registern regelmäßig innerhalb von 21 Tagen ab vollständiger Anmeldung in das Handelsregister einzutragen und bekannt zu machen.
hib/avp/LTO-Redaktion
Änderung des HGB: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12933 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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