In deutschen Großstädten regt sich zunehmend Widerstand gegen die Mitfahr-App "Uber". Einem Medienbericht zufolge hat Hamburg nun als erste deutsche Metropole den Betreibern der App eine Untersagungsverfügung zukommen lassen und den Fahrdienst verboten. Andere Großstädte wollen offenbar nachziehen.
Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, hat die Hamburger Verkehrsbehörde dem US-amerikanischen Unternehmen mit sofortiger Wirkung untersagt, seine Dienste in der Hansestadt anzubieten. Das Geschäftsmodell von Uber sei rechtswidrig, da es sich um nicht genehmigte Personenbeförderungen handle. Uber verfüge nicht über die notwendige Gewerbeerlaubnis. Wer künftig als Fahrer ohne Personenbeförderungsschein erwischt wird, müsse mit Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Neben Hamburg bietet Uber derzeit seine Vermittlungsdienste auch für die Großstädte Berlin, Frankfurt und München an. Nach Informationen der SZ prüfen die dortigen Behörden ebenfalls ein Verbot der App. Man wolle aber zunächst sicher gehen, dass etwaige Verbotsverfügungen auch vor Gericht Bestand hätten.
Das Landgericht Berlin hatte bereits im April den Uber-Service per einstweiliger Verfügung auf Antrag eines Taxiunternehmers hin verboten. Von einer Vollstreckung der Verfügung hatte das Unternehmen jedoch Abstand genommen, da Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe befürchtet worden waren.
Uber selbst zeige sich unbeeindruckt von der Hamburger Initiative. Am Donnerstag habe man bereits Widerspruch gegen das Verbot eingelegt. "Die Behörden Hamburgs haben ihre Befugnisse überschritten", habe das Unternehmen mitgeteilt. Ihre Vertreter und die der Stadt würden sich bald vor dem Verwaltungsgericht sehen.
mbr/LTO-Redaktion
Hamburg verbietet Mitfahr-App "Uber": . In: Legal Tribune Online, 25.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12683 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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