Die Bundesländer können unterirdische CO2-Speicher auf ihrem Gebiet womöglich doch nicht zuverlässig verhindern. Die im Gesetz zur Abscheidung und Lagerung des Klimakillers CO2 vorgesehene Länderklausel biete keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto, heißt es in einem Gutachten, das für die Umweltorganisationen BUND und Greenpeace erstellt wurde.
Beide Organisationen lehnen die CCS-Technolgie ab, mit der etwa bei Kohlekraftwerken CO2 abgeschieden und per Pipelines in Lager verpresst werden soll. Die Regierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind hingegen der Meinung, dass sie CO2-Speicher verhindern können, indem sie geeignete Gebiete mit Rücksicht auf den Tourismus oder aus anderen Gründen als Ausschlussgebiete definieren.
In dem Gutachten heißt es, jede Ausschlussentscheidung könne juristisch angefochten werden, zudem gebe es gegen Lagerstätten im Meer wenig Handhabe. Der Bundesrat entscheidet wahrscheinlich am 23. September über das Gesetz. Die Bundesregierung sieht CCS (Carbon Capture and Storage) als Hoffnung im Kampf gegen den Klimawandel und will die Technologie bis 2017 erproben lassen. Zwei bis drei Lager sollen auf Kapazitäten von maximal je drei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr beschränkt werden.
dpa/ara/LTO-Redaktion
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Gutachten: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4219 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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