Ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Freistaat ist gescheitert – nun will eines der bekanntesten deutschen Justizopfer gegen Bayern auf Schadensersatz klagen.
Gustl Mollath will seine Schadensersatzansprüche gegen das Land Bayern nun auf dem Gerichtsweg durchsetzen. Das teilte sein Anwalt Hildebrecht Braun am Dienstag in München mit. Ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Freistaat sei gescheitert.
Ein neuerliches Ersuchen an Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) habe nicht zu einem verbesserten Angebot der Staatsregierung geführt, so der Anwalt. Das bayerische Justizministerium habe seinem Mandanten im Herbst 2017 schriftlich mitgeteilt, dass in einem außergerichtlichen Vergleich maximal eine Entschädigung von 170.000 Euro in Betracht komme.
Das lehne Mollath ab, so sein Anwalt, weil damit weder der materielle noch der immaterielle Schaden abgedeckt sei. Neben einem Nettoverdienstausfall von 90 Monaten habe Mollath auch sein Haus in Nürnberg verloren.
Vergleichsangebot des Freistaates: 170.000 Euro
Das Justizministerium bestätigte, dass die Landesregierung Mollath im Oktober 2017 eine Entschädigung von 170.000 Euro angeboten habe. Davon seien 70.000 Euro als Vorschuss bereits ausgezahlt worden. Mit seinem Angebot sei das Land an "die Grenzen des rechtlich Möglichen" gegangen und habe "die Möglichkeiten des haushälterisch Zulässigen voll ausgeschöpft", teilte ein Ministeriumssprecher mit.
Mollath zählt zu den bekanntesten Justizopfern der deutschen Geschichte. 2006 war er nach Körperverletzungsvorwürfen seiner Frau vom Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 zwar wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Da ihm aber Gutachter – in Mollaths Augen zu Unrecht – Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit attestierten, wurde er gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen. Dort verbrachte er mehr als sieben Jahre, erst 2013 kam er frei.
Ein Jahr später war er in einem aufsehenerregenden Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Körperverletzung seiner Ex-Frau freigesprochen worden, obwohl das Regensburger Gericht überzeugt war, dass er seine Frau misshandelt hat.
dpa/kus/LTO-Redaktion
Schadensersatz für Justizopfer: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27243 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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