Die Justizminister der Länder Hamburg, Berlin und Thüringen haben den Beck-Verlag in einem offenen Brief dazu aufgefordert, den Standardkommentar zum BGB umzubenennen. Es sei an der Zeit, dem Werk einen würdigen Namen zu geben.
Nachdem in der vergangenen Woche bekannt wurde, dass die SPD-Bundestagsfraktion die Umbenennung des Palandt-Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu einem Fall für den Rechtsausschuss im Bundestag machen will, ziehen nun die Justizminister und Justizsenatoren der Länder Hamburg, Thüringen und Berlin nach. Hamburgs Justizsenator Till Steffen, Thüringens Justizminister Dieter Lauinger und Berlins Justizsenator Dirk Behrendt unterzeichneten eine Erklärung, in der sie den Beck-Verlag auffordern, den Kommentar umzubenennen.
Nach dem Willen der drei Grünen-Politiker soll der Name des einflussreichen NS-Juristen aus deutschen Gerichtssälen verschwinden. Otto Palandt trat 1933 der NSDAP bei. Ab Juni 1933 war er Vizepräsident und seit Dezember 1933 Präsident des Preußischen Landesprüfungsamtes. 1934 wurde Palandt von Roland Freisler, dem späteren Präsidenten des Volksgerichtshofes, zum Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamts und Abteilungsleiter im Reichsjustizministerium ernannt. Seit 1938 war Palandt Herausgeber des Zivilrechtskommentars, in dem er tatsächlich nicht mehr als das Vorwort schrieb. Bis heute ist der 1952 gestorbene Jurist aber der Namensgeber des Werks.
Entscheidung liegt beim Beck-Verlag
Es sei an der Zeit, dem Kommentar einen würdigen Namen zu geben, so die drei Politiker in ihrer Erklärung. Der Beck-Verlag hatte sich, nachdem die Initiative "Palandt umbenennen" im Jahr 2017 für einigen Wirbel gesorgt hatte, für seine aktuelle 77. Auflage dazu entschlossen, den Titel beizubehalten, fügte aber einen Hinweis auf die Verwicklung des Namensgebers in das NS-Unrechtssystem ein.
Behrendt sieht den Verlag in der Pflicht: "Wir haben den Palandt in Berlin als Hilfsmittel für das zweite Staatsexamen zugelassen. Damit steht der Beck-Verlag in der Verantwortung. Ich erwarte daher von dem Verlag, dass er seiner Verantwortung gerecht wird und den Kommentar umbenennt."
Die Initiative "Palandt umbenennen" sammelt schon seit geraumer Zeit Unterschriften, um der "grotesken Ehrerweisung ein Ende zu setzen". Andere sagen, dass der Palandt gerade wegen seines Namens als "Stolperstein der jüngeren Rechtsgeschichte" dienen könne. Ähnlich argumentiert auch der Beck-Verlag, der den Kurz-Kommentar außerdem als Marke verteidigt. Aus Sicht der Verlags-Verantwortlichen wäre eine Änderung der Werksbezeichnung "im Hinblick auf die wohl höchste Zitatdichte eines juristischen Werkes in Rechtsprechung und Literatur [...]" mehr als verwirrend, so Prof. Dr. Klaus Weber, zuständiges Mitglied der Geschäftsleitung des Verlages, anlässlich der Veröffentlichung der 77. Auflage im vergangenen November.
acr/LTO-Redaktion
Grüne Justizminister fordern Umbenennung des Palandt: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31785 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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