Das VG Hamburg wird sich mit der umstrittenen Steinabwurf-Aktion von Greenpeace beschäftigen. Die Umweltorganisation wendet sich gegen einen Untersagungsbescheid des Schifffahrtsamtes.
Im Sommer 2020 hatte Greenpeace tonnenweise Granitsteine im Seegebiet "Adlergrund", einem rund 235 Quadratkilometer großem Schutzgebiet in der Ostsee, im Meer versenkt. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hatte die Aktion umgehend verboten, Greenpeace stellte sie aber erst nach mehreren Tagen ein. Jetzt wehrt sich die Umweltorganisation vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hamburg gegen den Bescheid, teilte eine BSH-Sprecherin am Montag mit.
"Jeder Stein trägt dazu bei, die artenreichen Steinriffe und Miesmuschelbänke vor der Zerstörung durch schwere Schleppnetze zu schützen", hatte Thilo Maak, Meeresbiologe bei Greenpeace, zur Begründung der Aktion vor drei Jahren gesagt.
Das BSH hatte erklärt, Greenpeace habe gegen das "Hohe-See-Einbringungsgesetz" verstoßen und auch die rechtmäßige Fischerei außerhalb bestimmter Schonzeiten auf dem Gebiet behindert. Nach damaligen Angaben war ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro möglich. Mittlerweile macht das Bundesamt keine weiteren Angaben zu dem Verfahren. In Sassnitz, einem Erholungsort auf Rügen, hatten damals heimische Fischer gegen diese Aktion protestiert, da sie nach eigenen Angaben schon seit Jahren nicht mehr in dem Gebiet fischten.
Die Steinabwurf-Aktion vor Rügen war nicht die erste Aktion dieser Art. Vor Sylt hatte Greenpeace 2008 schon Steine versenkt, unter anderem um den Sand- und Kiesabbau am Meeresgrund zu behindern. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVwerG) entschieden, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zuständig ist für die Abwehr von Gefahren für die Fischerei auf hoher See und daher die Greenpeace-Aktion untersagen durfte.
lfo/LTO-Redaktion mit Material der dpa
Greenpeace wehrt sich gegen Schifffahrtsamt: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52257 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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