Nach EuGH-Urteil zum Recht auf Vergessenwerden: Google beginnt mit Löschung von Suchergebnissen

26.06.2014

Google hat mit der Löschung von Links aus seinen Suchergebnissen begonnen. Damit setzt der Internetriese ein Urteil des EuGH um. "In dieser Woche beginnen wir mit der Entfernung von Suchergebnissen auf Grundlage der eingegangenen Anträge", erklärte ein Sprecher und bestätigte damit einen Bericht der Wirtschaftswoche. Nach dem Urteil gingen zehntausende Löschanträge bei Google ein.

Bei der Suche nach Personen wird jetzt ein Hinweis unter den Suchergebnissen angezeigt. "Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzgesetzes entfernt", steht dort. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das Internetunternehmen zu den Löschungen verpflichtet.

Er entschied Mitte Mai, dass Europas Bürger unter bestimmten Umständen von Suchmaschinen wie Google verlangen können, Links zu unliebsamen Aspekten ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnissen verschwinden zu lassen. Google müsse die Links aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn die Informationen das Recht auf Privatsphäre der Betroffenen verletzten.

Im konkreten Fall ging es um einen Spanier, der Informationen über die Zwangsversteigerung seines Grundstücks aus den Suchergebnissen von Google löschen lassen wollte. Suchmaschinen müssten Informationen entfernen, die Jahre zurückliegen und deren Veröffentlichung nicht mehr dem ursprünglichen Zweck entspreche, urteilte der EuGH.

Das gilt auch dann, wenn die Informationen an der Quelle, also auf der jeweiligen Webseite, weiterhin zu sehen sind. Nach dem Urteil hatte Google extra ein neues, automatisches Verfahren zur Löschung von Einträgen entwickelt.

Um einen Antrag zu stellen, müssen Betroffene ein Online-Formular ausfüllen und begründen, warum ein Link entfernt werden sollte. Die Anträge würden jetzt einzeln geprüft. "Wir bearbeiten alle Anträge schnellstmöglich", versicherte Google. Wie rechtssicher die Handhabung der zehntausenden von Löschanträgen ist, erscheint derzeit allerdings noch fraglich.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach EuGH-Urteil zum Recht auf Vergessenwerden: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12362 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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