Die Änderungen von Vergabeverordnung und Sektorenverordnung wurden am 10. Juni im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, S. 724) veröffentlicht und treten am Freitag in Kraft. Sie betreffen vor allem neu begonnene Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Nach der Neuregelung gelten für solche neu begonnenen Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte zwingend die Vergabeordnungen VOB/A, VOF und VOL/A (Ausgabe 2009).
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Verfahrensbeginn ist laut Rechtsprechung die Absendung der Veröffentlichung.
Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/689 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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